Systemvoraussetzungen
Microsoft Windows® 2000 SP4, XP SP2, 2003, Pentium® III Prozessor oder Kompatible ab 500 MHz, 256 MB Hauptspeicher, Grafikauflösung mind. 1024 x 768, 16 Bit Farbtiefe, 150 MB Festplattenspeicher, CD-ROM Laufwerk
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Hans-Albert Wegner ist Verwaltungsjurist und als leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen in München tätig.
Streit mit einem Nachbarn kann sich an den verschiedensten Fragen entzünden:
An einem dauernd bellenden Hund, einem Baum, der Ihren Balkon verschattet, einer unklaren Abgrenzung Ihrer Grundstücke. Für einige dieser Konflikte gibt es gesetzliche Regelungen und für viele konkrete Streifälle gibt es wegweisende Urteile von Gerichten.
In diesem ersten Kapitel zeige ich Ihnen die verschiedenen Quellen auf, wo das Recht, auf das Sie sich berufen können, festgeschrieben ist und wie es aus fachlicher Sicht eingeteilt wird, nämlich in Privatrecht, Rechtsprechung und öffentliches Recht. Auf die vielen konkreten Konflikte gehe ich dann - wie Sie sicher schon bei einem Blick in das Inhaltsverzeichnis festgestellt haben - in den nachfolgenden Kapiteln ein. Doch jetzt zu den Rechtsquellen!
Privatrecht: Grundlagen im BGB, Konkretes in den Gesetzen der Länder
Eigentlich gehört das Nachbarrecht zum Privatrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Doch regelt das BGB tatsächlich nur wenige Fragen des
Nachbarrechts. So werden zum Beispiel in den §§ 903 bis 924 des BGB Fragen behandelt wie "Befugnisse des Eigentümers", "Überhang von Wurzeln und Zweigen", "Notweg" oder "Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche".
Als das BGB vor über 100 Jahren im Jahr 1900 eingeführt wurde, war bereits in einem weiteren Gesetz, dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), festgeschrieben, dass bereits bestehende nachbarrechtliche Regelungen in Landesgesetzen durch die Regelungen des BGB unberührt bleiben. Und dieser Vorrang des Landesrechts besteht bis heute.
Nachbarrechtsgesetze gibt es nicht in allen Bundesländern
Die das BGB ergänzenden Landesnachbarrechtsgesetze (NRG) gibt es mit Ausnahme von Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern in allen anderen Bundesländern mit der Besonderheit für Bayern, dass sich das dortige Nachbarrecht in den Art. 43 bis 54 des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB) findet.
Das in Ihrem Bundesland gültige Nachbarrecht können Sie auf der CD-ROM nachlesen. Dort finden Sie auch die relevanten Vorschriften des BGB und alle in Sachen Nachbarrecht richtungsweisenden Urteile.
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