Microsoft Windows® 2000 SP4, XP SP2, 2003, Vista
Ab Pentium® III Prozessor oder Kompatible ab 500 MHz, 256 MB Hauptspeicher
Grafikauflösung mind. 1024 x 768, 16 Bit Farbtiefe
150 MB Festplattenspeicher, CD-ROM Laufwerk
Die Inhaltsangabe kann sich auf eine andere Ausgabe dieses Titels beziehen.
Marc Popp ist Rechtsanwalt in Bonn und auf Immobilien- und Mietrecht spezialisiert.
PRAXIS-BEISPIEL
UMBAU EINER EIGENTUMSWOHNUNG
Die Eheleute Peters sind Eigentümer einer Wohnung mit Terrasse. Da sie die Wohnung bereits zehn Jahre bewohnen, möchten sie diese renovieren und dabei einige Veränderungen vornehmen. Statt des Teppichbodens im Wohn- und Esszimmer möchten sie Parkett verlegen. Eine Einbauküche im Landhausstil ist bereits bestellt. Der Plattenbelag des Balkons soll ausgewechselt und eine Markise angebracht werden. Bei der Gelegenheit sollen auch endlich Rollläden installiert werden. Zudem soll im Schlafzimmer eine Tür in die Außenwand zur Terrasse angelegt werden. Im Wohnzimmer soll statt der Tapete an einer Wand eine Vertäfelung aus Edelholz angebracht werden. Außerdem soll die auf der Außenseite beschädigte, schlichte Wohnungstür aus Eichenholz durch eine lichtdurchlässige Tür im modernen Design ersetzt werden. Als der Verwalter von den Plänen erfährt, hat er sofort einige Einwände.
DAS WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ (WEG)
Das Wohnungseigentumsgesetz ist im Einzelnen wie folgt aufgebaut:
- Im ersten Teil sind im ersten Abschnitt (§§ 2 bis 9 WEG) die Voraussetzungen für die Begründung von Wohnungseigentum und die sachenrechtliche Abgrenzung von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum beschrieben. Der zweite und der dritte Abschnitt (§§ 10 bis 19 und §§ 20 bis 29 WEG) befassen sich mit den Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer im Verhältnis
zueinander, wobei der dritte Abschnitt besondere Vorschriften für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Rechtsstellung des Verwalters und des Verwaltungsbeirats enthält. Im vierten Abschnitt (§ 30 WEG) ist dann das in der Praxis weniger bedeutsame Wohnungserbbaurecht dargestellt.
- Der zweite Teil (§§ 31 bis 42 WEG) betrifft das sogenannte Dauerwohnrecht.
- Der dritte Teil (§§ 43 bis 58 WEG) enthält Verfahrensvorschriften. Wichtig sind hier insbesondere die Sonderregelungen für Streitigkeiten im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander beziehungsweise zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter.
- Der vierte Teil (§§ 59 bis 64 WEG) enthält schließlich ergänzende Bestimmungen.
DIE VERSCHIEDENEN EIGENTUMSARTEN
Wie gestaltet sich nun die Zuordnung des Eigentums in einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Als Käufer erwerben Sie einen Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an einer im Aufteilungsplan
bezeichneten Wohnung und dem eventuell dazugehörigen Keller.
Sie haben aber nicht etwa eine Wohnung erworben, sondern vielmehr einen Miteigentumsanteil an dem Haus. Ihr Miteigentumsanteil an Haus und Grundstück ist der Grund für Ihre Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Miteigentumsanteil ist untrennbar verbunden mit einer bestimmten Wohnung. Eine Wohnung steht nur im Sondereigentum dessen, der einen Miteigentumsanteil hat. Den meisten Eigentümern ist dieser Sachverhalt nicht bekannt.
Das Wohnungseigentum setzt sich aus
- Miteigentum,
- gemeinschaftlichem Eigentum,
- Sondereigentum und
- Teileigentum
zusammen.
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Zustand: good. Befriedigend/Good: Durchschnittlich erhaltenes Buch bzw. Schutzumschlag mit Gebrauchsspuren, aber vollständigen Seiten. / Describes the average WORN book or dust jacket that has all the pages present. Artikel-Nr. M03448085960-G
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Broschiert. Zustand: Gut. 3., aktualisierte Aufl. 259 Seiten; + 1 CD-ROM Das Buch befindet sich in einem ordentlich erhaltenen Zustand. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 500. Artikel-Nr. 1682699
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