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Buchbeschreibung Gebundene Ausgabe. Zustand: Gebraucht. Gebraucht - Sehr gut SG - leichte Beschädigungen oder Verschmutzungen, ungelesenes Mängelexemplar, gestempelt - Zum WerkDas Werk enthält zum einen die Kommentierung des Schwerbehindertenrechts auf neuestem Stand, zum anderen eine vollständige Erläuterung der sozialrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus sind die Verordnungen zum Schwerbehindertenrecht, insbesondere die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO), kommentiert. Berücksichtigt und erläutert ist auch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Zur Neuauflage Die Neuauflage stellt eine weitgehende Neukommentierung dar und berücksichtigt das Bundesteilhabegesetz inklusive der Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Reha-Trägern. Es werden der Teil 1 und der Teil 3 auf den Stand 1. Januar 2018 gebracht. Die am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen werden schon jetzt skizziert. Umfassend kommentiert wird das neue Vertragsrecht zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Einrichtungen und Diensten der Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommt die Einführung der unabhängigen Teilhabeberatung ( 32), die für eine umfassende Informationsmöglichkeit für die Menschen mit Behinderungen sorgen soll. Überaus praxisrelevant ist auch die Neuerung, dass den Reha-Trägern nunmehr unabhängig von 14 SGB IX weitergehende Informationspflichten über das Verfahren zukommen, mit der möglichen Konsequenz einer gesetzlichen fixierten Genehmigung bei einem Verstoß. Zielgruppe Für Arbeitgeber, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und -organisationen, Versorgungsämter, Integrationsämter und Rehabilitationsträger, Richter, Rechtsanwälte. Artikel-Nr. INF1000503043
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Buchbeschreibung Gebundene Ausgabe. Zustand: Gebraucht. Gebraucht - Sehr gut SG - 13.Auflage, leichte Beschädigungen oder Verschmutzungen, ungelesenes Mängelexemplar, gestempelt - Zum WerkDas Werk enthält zum einen die Kommentierung des Schwerbehindertenrechts auf neuestem Stand, zum anderen eine vollständige Erläuterung der sozialrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus sind die Verordnungen zum Schwerbehindertenrecht, insbesondere die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO), kommentiert. Berücksichtigt und erläutert ist auch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Zur Neuauflage Die Neuauflage stellt eine weitgehende Neukommentierung dar und berücksichtigt das Bundesteilhabegesetz inklusive der Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Reha-Trägern. Es werden der Teil 1 und der Teil 3 auf den Stand 1. Januar 2018 gebracht. Die am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen werden schon jetzt skizziert. Umfassend kommentiert wird das neue Vertragsrecht zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Einrichtungen und Diensten der Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommt die Einführung der unabhängigen Teilhabeberatung ( 32), die für eine umfassende Informationsmöglichkeit für die Menschen mit Behinderungen sorgen soll. Überaus praxisrelevant ist auch die Neuerung, dass den Reha-Trägern nunmehr unabhängig von 14 SGB IX weitergehende Informationspflichten über das Verfahren zukommen, mit der möglichen Konsequenz einer gesetzlichen fixierten Genehmigung bei einem Verstoß. Zielgruppe Für Arbeitgeber, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und -organisationen, Versorgungsämter, Integrationsämter und Rehabilitationsträger, Richter, Rechtsanwälte. Artikel-Nr. INF1000531564
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Buchbeschreibung Gebundene Ausgabe. Zustand: Gebraucht. Gebraucht - Sehr gut SG - 13.Auflage, leichte Beschädigungen oder Verschmutzungen, ungelesenes Mängelexemplar, gestempelt - Zum WerkDas Werk enthält zum einen die Kommentierung des Schwerbehindertenrechts auf neuestem Stand, zum anderen eine vollständige Erläuterung der sozialrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus sind die Verordnungen zum Schwerbehindertenrecht, insbesondere die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO), kommentiert. Berücksichtigt und erläutert ist auch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Zur Neuauflage Die Neuauflage stellt eine weitgehende Neukommentierung dar und berücksichtigt das Bundesteilhabegesetz inklusive der Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Reha-Trägern. Es werden der Teil 1 und der Teil 3 auf den Stand 1. Januar 2018 gebracht. Die am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen werden schon jetzt skizziert. Umfassend kommentiert wird das neue Vertragsrecht zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Einrichtungen und Diensten der Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommt die Einführung der unabhängigen Teilhabeberatung ( 32), die für eine umfassende Informationsmöglichkeit für die Menschen mit Behinderungen sorgen soll. Überaus praxisrelevant ist auch die Neuerung, dass den Reha-Trägern nunmehr unabhängig von 14 SGB IX weitergehende Informationspflichten über das Verfahren zukommen, mit der möglichen Konsequenz einer gesetzlichen fixierten Genehmigung bei einem Verstoß. Zielgruppe Für Arbeitgeber, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und -organisationen, Versorgungsämter, Integrationsämter und Rehabilitationsträger, Richter, Rechtsanwälte. Artikel-Nr. INF1000554094
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