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Eigenrechte: Umweltrechtliche Anmerkungen zu einem rechtsphilosophischen Problem (Recht der Nachhaltigen Entwicklung)

Sinder, Rike

 
9783162007346: Eigenrechte: Umweltrechtliche Anmerkungen zu einem rechtsphilosophischen Problem (Recht der Nachhaltigen Entwicklung)

Inhaltsangabe

Wider die ubiquitäre Zerstörung der Natur, insbesondere aufgrund des menschengemachten Klimawandels, wird - von einer rechtsphilosophischen Warte aus - immer lauter deren Be-Rechtigung gefordert. Die Forderung nach Eigenrechten bleibt dem System der subjektiven Rechte verpflichtet; sie ist eine liberale Argumentation, die Freiheit (nur) vom subjektiven Recht her und im Gewand des subjektiven Rechtes denkt.
Übersehen wird dabei bisweilen, dass das positive Recht auch ohne Anerkennung von Eigenrechten zur Verleihung höchstpersönlicher Rechtspositionen an einzelne Tiere imstande ist. So gewährleistete beispielsweise das artenschutzrechtliche Tötungsverbots den begünstigten Tieren so etwas wie ein individuelles Recht auf Leben.
Allerdings hat diese Stellung just unter dem Eindruck des Klimawandels eine kontinuierliche Begrenzung erfahren: Die Neuregelung zur Ermittlung des Tötungsrisikos für Exemplare kollisionsgefährdeter Brutvogelarten durch den Betrieb von Windenergieanlagen (§ 45b BNatSchG), die einen solchen nunmehr auch unter Hinnahme „sozialadäquater Verlustrisiken" ermöglicht, ist wohl das augenfälligste Beispiel dieser Entwicklung. Eine solche Regelung lässt sich mit der Vorstellung autonomer Eigenrechte der betroffenen Tiere nicht mehr in Einklang bringen: Wie fragt man einen Rotmilan, ob es sich in seinen Augen lohnt, für das 1,5°C-Ziel das eigene Leben zu riskieren? Wer kann beanspruchen, eine Antwort für ihn zu geben?
Das Buch argumentiert vor diesem Hintergrund, dass sich die Konzeption der Eigenrechte grundlegenden Einwänden ausgesetzt sieht. Zugleich wird dargelegt, dass der Bedrohung von Tieren und Natur durch den Klimawandel auch unter theoretischen Auspizien kohärenter durch die (großzügige) Einräumung von Verbandsklagerechten begegnet werden kann. Damit wird konsequent dem Gesetzgeber die Verantwortung für die Ausgestaltung der zu schützenden Rechtsgüter zugewiesen.

Die Inhaltsangabe kann sich auf eine andere Ausgabe dieses Titels beziehen.

Über die Autorin bzw. den Autor

Born 1986; studied law, political science, and Islamic studies in Freiburg im Breisgau, Grenoble, and Damascus; Visiting Scholar at the University of Cambridge; legal clerkship (Referendariat) at the Higher Regional Court of Karlsruhe; PhD in 2020 (Freiburg im Breisgau); habilitation in 2025 (ibid.); acting professor at Freie Universität Berlin.

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