English summary: he concept of the serving function of administrative procedure is one of the classic arguments of administrative law. In German administrative law this term is used regularly to indicate that procedural law is subordinate to substantive law. Although this was seen as self-evident for a long time, it is changing due to the procedural specifications of European law, but also due to an impetus developed within German law. Christian Quabeck analyzes various manifestations of the proceduralization of administrative law which indicate a much larger role of process-related thinking than had been assumed previously. German description: Zu den klassischen Argumentationsmustern des Verwaltungsrechts gehort die Vorstellung der nur dienenden Funktion des Verwaltungsverfahrens. Bezeichnet wird damit regelmassig ein Nachrang des Verfahrensrechts gegenuber dem materiellen Recht. Diese lange Zeit als selbstverstandlich angesehene Zuweisung gerat durch verfahrensbezogene Vorgaben des Europarechts, aber auch durch Anstosse, die das deutsche Recht aus sich heraus entwickelt hat, zunehmend in Bewegung. Christian Quabeck arbeitet verschiedene Erscheinungsformen der Prozeduralisierung des Verwaltungsrechts heraus, die eine sehr viel starkere Rolle des verfahrensbezogenen Denkens indizieren, als unter dem Topos der nur dienenden Funktion des Verfahrens angenommen. Dieser Stellenwert erfordert, so der Autor, die Verfahrensidee systematisch und nachhaltiger als bisher auch in das Allgemeine Verwaltungsrecht hinein zu entfalten.
Christian Quabeck, Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und Bordeaux; 2002 Maitrise en droit; 2009 Promotion; derzeit Rechtsanwalt in Berlin.
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Gebundene Ausgabe. Zustand: Gebraucht. Gebraucht - Sehr gut sg - umschlag leicht berieben / beschädigt, ungelesenes mängelexemplar, gestempelt - Zu den klassischen Argumentationsmustern des Verwaltungsrechts gehört die Vorstellung der nur 'dienenden Funktion' des Verwaltungsverfahrens. Bezeichnet wird damit regelmäßig ein Nachrang des Verfahrensrechts gegenüber dem materiellen Recht. Diese lange Zeit als selbstverständlich angesehene Zuweisung gerät durch verfahrensbezogene Vorgaben des Europarechts, aber auch durch Anstöße, die das deutsche Recht aus sich heraus entwickelt hat, zunehmend in Bewegung. Christian Quabeck arbeitet verschiedene Erscheinungsformen der Prozeduralisierung des Verwaltungsrechts heraus, die eine sehr viel stärkere Rolle des verfahrensbezogenen Denkens indizieren, als unter dem Topos der nur dienenden Funktion des Verfahrens angenommen. Dieser Stellenwert erfordert, so der Autor, die Verfahrensidee systematisch und nachhaltiger als bisher auch in das Allgemeine Verwaltungsrecht hinein zu entfalten. Artikel-Nr. INF1000403659
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