Reseña del editor:
English summary: The limitation of the effects of trusteeships by the principle of immediacy, which has been advocated in Germany in insolvency law and enforcement law for the past 100 years, is unknown in Anglo-American law. Georg Bitter goes beyond the 100-year-old doctrine of immediacy. He develops a consistent model of trusteeship which enables a clear positioning of the trusteeship between the law of obligations and property law on the one hand and which on the other hand puts the external effects of trusteeship, which up to now had also been assessed very disparately in the various fields of law, into one system. His criterion for the delimitation of the external effects of a trusteeship can be useful to Anglo-American legal experts as well, and can contribute to a restriction of the external effects of the trust, which are still very widespread and vague, in Anglo-American law. German description: Die Treuhand fugt sich in das klassische zivilrechtliche System von Schuld- und Sachenrecht nicht ein. Sie zeigt, dass es zwischen dem fur sich Haben des Eigenrechts und dem verlangen konnen des schuldrechtlichen Verschaffungsanspruchs eine Zwischensphare des Habens fur einen Dritten gibt: die Rechtstragerschaft fur fremde Rechnung. Wann wir jedoch einen Treugeber, der nur wirtschaftlich gesehen Eigentumer ist, auch rechtlich wie einen Eigentumer zu behandeln haben, ist eine in der Zivilrechtslehre ungeklarte Frage. Bislang werden in verschiedenen Rechtsbereichen ganz unterschiedliche Antworten angeboten: Im Insolvenz- und Vollstreckungsrecht soll etwa der Treugeber gegenuber den Glaubigern des Treuhanders nur dann Schutz gemass 771 ZPO, 47 InsO geniessen, wenn er das Treugut unmittelbar auf den Treuhander ubertragen hat (sog. Unmittelbarkeitsprinzip). Bei deliktischen Schadigungen von Treugut, bei der Aufrechnung mit treuhanderisch gehaltenen Forderungen oder bei treuwidrigen Verfugungen wird nach ganz anderen Grundsatzen entschieden. Georg Bitter uberwindet die 100 Jahre alte Unmittelbarkeitsdoktrin. Er entwickelt ein konsistentes Treuhandmodell, das einerseits eine klare Verortung der Treuhand zwischen Schuld- und Sachenrecht ermoglicht, andererseits die in den verschiedenen Rechtsbereichen bisher sehr disparat beurteilten Aussenwirkungen der Treuhand in einem System zusammenfuhrt.
Biografía del autor:
Georg Bitter, Geboren 1968; Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Genf; 1999 Promotion; 2005 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls fur Burgerliches Recht, Bank-, Borsen- und Kapitalmarktrecht an der Universitat Mannheim.
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