Checkliste Organtransplantation - Hardcover

 
9783131020314: Checkliste Organtransplantation

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Die Checkliste Organtransplantation Was bietet sie?

  • Grundlagen der Transplantationsmedizin

  • Informationen über alte Transplantationsverfahren mit konkreten

  • Hinweisen unter anderem auf:

  1. Indikationen

  1. Vorbereitung der Patienten

  1. notwendige Voruntersuchungen

  1. Immunsuppression

  • Operative Techniken und Nachbehandlung der Patienten bei Transplantation von: Herz, Lunge, Herz und Lungen en bloc, Leber, Pankreas, Dünndarm, viszeralen Organen en bloc, Nieren

Für wen?

  • Für jeden, der Patienten vor, während und nach einer Transplantation betreut.

Wie?

  • Übersichtlich und mit raschem Informationszugriff durch die bewährte Checklistengliederung.

Auszug. © Genehmigter Nachdruck. Alle Rechte vorbehalten.

Rechtliche Regelung Deutschland Gemeinsamer Gesetzentwurf zur Transplantation

Unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer und dem Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Rudolf Dreßler, haben sich Regierungskoalition, SPD-Bundestagsfraktion und Länder heute darauf verständigt, einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Transplantation vorzulegen. Nach Übereinstimmung aller Beteiligten ist das Transplantationsrecht kein Gegensatz parteipolitischer Profilierung. Es geht darum, schwerkranken Menschen zu helfen und Vertrauen in die Transplantationsmedizin zu schaffen. Zielkonflikt

In Deutschland besteht noch keine bundesweite gesetzliche Regelung des Transplantationsrechts. Diese Kompetenz lag bisher bei den Ländern. Die bundesrechtliche Regelung steht jetzt aber zur Diskussion. Zu dieser Frage hat Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer am 12. August 1994 zusammen mit dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, und dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Transplantationszentren, Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Eigler wie folgt Stellung genommen:

  • Organspende ist gelebte Solidarität, die über den Tod hinausgeht. Tausende von Menschen warten in Deutschland auf eine Organspende. Eine Organtransplantation rettet oft das Leben der Patienten oder verbessert entscheidend die Lebensqualität. Andererseits ist die Organentnahme ein Eingriff in das über den Tod hinaus fortbestehende Persönlichkeitsrecht.

  • Diesen Zielkonflikt gilt es zu lösen. Dabei ist die Entscheidung des einzelnen oder seiner Angehörigen zu respektieren. Eine moralische Beurteilung darf es nicht geben. Organspende ist ein Akt bewußt praktizierter Humanität. Die Bereitschaft dazu kann nicht vom Gesetzgeber angeordnet werden. Sie muß in der Gesellschaft entstehen und von jedem einzelnen getragen werden. Eine Vergesellschaftung der Organe darf es nicht geben.

Mangel an Spendeorganen

  • Der Bedarf an Nieren. Herzen und Lebern ist nahezu doppelt so hoch wie die täglich erfolgten Transplantationen: So wurden 1993 in der Bundesrepublik, Deutschland 2164 Nierentransplantationen durchgeführt, der jährliche Bedarf liegt bei etwa 4000 Nieren. Die Wartelisten mit Patienten, die auf eine Niere warten, werden immer länger; viele Patienten, die auf ein Herz oder auf eine Leber warten, sterben, bevor ein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung steht.

  • Hinzu kommt, daß die Bundesrepublik im Eurotransplant-Verbund mittlerweile das Land mit der niedrigsten Quote an Organspendern ist - im ersten Halbjahr 1994 z.B. 14,3 Organspender bezogen auf 1 Mio Einwohner. In Luxemburg waren es im gleichen Zeitraum 30,0, in Österreich 29,3, in Belgien 22,6, in Spanien 22,6 und in den Niederlanden 15,6 pro 1 Mio Einwohner. Wir sind schon seit Jahren Organ- "Importland", insbesondere für Nieren, Herz und Lebern.

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