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Tabelle, Lohnsteuer 2026 Monat, Tag: Allgemeine Tabelle mit 8 % + 9 % Kirchensteuer - Softcover

 
9783083367260: Tabelle, Lohnsteuer 2026 Monat, Tag: Allgemeine Tabelle mit 8 % + 9 % Kirchensteuer

Inhaltsangabe

Zur Lohnabrechnung 2026 und Kontrolle!

Die Lohnsteuertabellen 2026 dienen sowohl der Berechnung und Ermittlung der zutreffenden Lohnabzugsbeträge als auch der Kontrolle elektronisch erstellter Lohnabrechnungen. In Personalgesprächen können relevante Beträge schnell abgelesen werden. Einzelfragen beantworten die umfassenden Erläuterungen in den Tabellen 2026.

Steuertarif 2026: Neuer amtlicher Programmablaufplan – gültig ab 1.1.2026!

Die inhaltlichen Schwerpunkte

  • Neuer Einkommensteuertarif gültig ab dem 1.1.2026
  • Neuer amtlicher Programmablaufplan zur manuellen Abrechnung ab 1.1.2026
  • Praxisorientierte Erläuterungen
  • Aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Erlasse
  • Inklusive Zugang zum umfassenden Online-Portal

Das ist neu

Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG v. 23.12.2024) mit Änderungen zum 1.1.2026

  • Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 12.348 €
  • Anhebung des Kinderfreibetrags auf 3.414 € jeweils für jeden Elternteil
  • Anhebung des Kindergeldes auf 259 €
  • Anhebung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf 40.700 € für Zusammenveranlagte

Steueränderungsgesetz 2025

  • Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer
  • Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie
  • Anhebung des Übungsleiterfreibetrags auf 3 300 € und der Ehrenamtspauschale auf 960 €

Aktivrentengesetz

  • Steuerfreibetrag i.H.v. 2.000 €/monatlich bei Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung bei Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze (sog. Aktivrente)

Die Inhaltsangabe kann sich auf eine andere Ausgabe dieses Titels beziehen.

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Das ist neu

Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG v. 23.12.2024) mit Änderungen zum 1.1.2026

  • Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 12.348 €
  • Anhebung des Kinderfreibetrags auf 3.414 € jeweils für jeden Elternteil
  • Anhebung des Kindergeldes auf 259 €
  • Anhebung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf 40.700 € für Zusammenveranlagte

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