Titel 39 präsentiert Vorschriften über die Richtlinien und Verfahren im Zusammenhang mit internationaler Post, inländischer Post, Einschränkungen für die private Beförderung von Post, Personal, Portozählern, Beschaffung von Eigentum und Dienstleistungen für den Postdienst, die Anwendbarkeit der Vorschriften des Finanzministeriums und die Auszahlung von Geldanweisungen sowie besondere Vorschriften in Bezug auf die Umwelt. Vorschriften bezüglich der Verfahren für Ansprüche, Schäden und gestohlene Post, Regeln der Praxis bezüglich der Versandbarkeit, Bereitstellung/Stornierung von Dienstleistungen und Poststreitigkeiten sind ebenfalls abgegrenzt. Ergänzungen und Überarbeitungen zu diesem Abschnitt des Codes werden jährlich bis Juli veröffentlicht. Veröffentlichung folgt innerhalb von sechs Monaten
Die Inhaltsangabe kann sich auf eine andere Ausgabe dieses Titels beziehen.