Reseña del editor:
This historic book may have numerous typos and missing text. Purchasers can download a free scanned copy of the original book (without typos) from the publisher. Not indexed. Not illustrated. 1724 Excerpt: ...Kns sich einlassen oder lirem conrettiren, und ss er es nicht thate, gewarten, daß er in die Unkosten (welche sonst so lange nur erzehlte Stücke noch nicht aä Äa gebracht sind, comveniiretzu wer, den pflegen) conäemiüret werde. Und dieses sey kürtzlich von dem Kläger, wie er theils MaustFallen, und zwar denen gemeinesten, entgehen: oder sich selbjten fangen könne, gesaget.-Jedoch weil es deren noch mehr bey denen Lxceocionibus culawrus so wohl vor demKlä, ger als auch den Beklagten selbsten (der sick) doch dadurch zu rachen vermeynet) giebet, so halte ich mich noch ein wenig darb«) auf, und besehe nicht allein diejenige noch übrige äüa wria!;, so bey An, fang eines?rocei!us oppomret zu werden pfle, gen: sondern auch diejenige, welche einem Proceß, der schon lange gewahret hat, nichts desto wem/ ger einen längem Auffenthalt verursachen können. Ich gedencke hier nicht, daß die Ourion wegen der Wicder,Klage und Unkosten, ingleichen bessere und hinlängliche leFinmation zu allen Zeiten und biß zum Ausgange des procetlus gefordert werden möge, und daß man lemel pro lemoer dahin zu sehen habe, wie man denenselben nebst der Gewehrs,Forderung zeitig und gleich im An, fange abhelffe: sondern erwege nur die Lxceprio. nes citarionis cleicientts, inluKciemis öc non commrmicati libelli, termini snFusti, ferm rnm.tzet zu werden pfleget, diese aber gegen die'Wabr, heit, wenn man sich derer je und allewege befleißt, ger,'niemahlen statt finden kan. Wer einen Bürgen verklagen muH, oder einen MiSchuld, ncr, der sich auf die ganke Post verschrieben, der siehet und weiß schon zum Voraus.daß ihm dieW. cepttone» excniZionis live orciinis ...
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