Reseña del editor:
Das historische Buch können zahlreiche Rechtschreibfehler, fehlende Texte, Bilder, oder einen Index. Käufer können eine kostenlose gescannte Kopie des Originals (ohne Tippfehler) durch den Verlag. 1908. Nicht dargestellt. Auszug: ... VORWORT. s scheint mir notwendig, die besondere Absicht der Arbeit und die Quellenmaterialien, worauf sich deren Ausführung stützt, kurz auseinanderzusetzen, da das Stoffgebiet der vorliegenden Dissertation, deren Thema ich der Wahl Professor Gustav Schmollers danke, schon von verschiedenen Seiten, wenn auch meistens nur im Zusammenhang allgemeinerer Fragen, bearbeitet worden ist. Bei dem Studium der brandenburgisch-preussischen Kommissariatsverfassung im 17. Jahrhundert ergab sich eine Unsicherheit in der Abgrenzung der verschiedenen Formen der Kommissariatsbehörden und ein Schwanken in derZuweisung der Personen zu dieseroder jener Kategorie der Kommissariatsbeamten. Der Grund dafür lag offenbar in der grossen Unregelmässigkeit, mit der die Benennungen vom 17. Jahrhundert selbst überliefert worden waren; denn wie in jeder neu sich entwickelnden Behörde, so wurden auch die Abgrenzungen in der so vielgestaltig und langsam sich entwickelnden Kommissariatsverwaltung erst nach und nach fester umrissen; denn es handelte sich dabei ausserdem noch um die einheitliche Ausgestaltung der sehr beträchtlichen provinziellen Unterschiede, und kaum war es irgendwo schwieriger als in dem damaligen Brandenburgisch-Preussischen Staate, dessen Landesteile zwischen Maas und Memel zerstreut lagen, selbst nur eine äussere Gleichförmigkeit der Benennungen durchzuführen. Die starke Betonung des Indigenatsrechtes, das jedem Landesteil verfassungsmässig verbürgte, seine Beamten nur aus seinen Einwohnern zu nehmen, besagte noch deutlich, wie sehr jede Provinz an den ihr eigentümlichen Formen festzuhalten versuchte. Wenn der Grosse Kurfürst nun gerade dieses Recht umging, indem er zun&#...
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