Reseña del editor:
Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Käufer können in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1898 edition. Auszug: ... Scheffelweges, sowie überhaupt aller Wege im Umkreise von einer Stunde zu sorgen. s 17. Der Schulze hat die Nationalgallerie der Gemeinde vor jedem Nachtheil zu wahren und ohne Unterlaß auf deren weitere Ausstattung mit Kunstwerken ersten Ranges Gedacht zu nehmen--natürlich auf seine Konen. Ihm liegt deren Versicherung gegen Grand-, Wasser-und Hagelschaden, ingleichen gegen Diebeshand ob. Die Prämienzahlung übernimmt die Gemeindekasse, sobald das gesammte Versicherungskapital sich höher als auf 100 Mark beziffert. Ms dahin steht für dieselbe der Schulze ein. s 18. Der Schulze hat die gesammte Sicherheits-, Sitten-, Gesinde-, Gau-, Feuer-, Gewerbe-, Handels-, Strom-und Wasser-Polizei innerhalb des--bekanntlich unbegrenzten--Gemeindebezirks auf, über und unter der Erdoberfläche zu handhaben und zwar ohne Unterbedienstete. Er muß Alle, weiche sich eine Zuwiderhandlung gegen bestehende Vorschriften zu Schulden kommen lassen, unnachsichtlich und ohne jedes Ansehen der Person in Strafe nehmen--natürlich mit Ausnahme der Ortsnachbarn. Die eingehenden Strafgelder fließen zunächst noch der Gemeindekasse, dagegen von dem ziemlich nahen Zeitpunkte ab, wo die Zahl der Gemeindegenossen bis auf 00 gestiegen Ist, ausschließlich dem Schulzen zu. tz 19. An jedem Sonnabend hat er von Abends 8 bis 11 Uhr im Gemeindehause und in dessen nächster Umgebung den Nachtwächterdienst zu versehen und unter den melodischen Tönen des Horns die Stunden abzurufen, Ist er verhindert, so tritt für ihn der Gemeindevorsiizende und, falls auch dieser abgehalten wäre, der Herr Vemeindediener ein....
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