1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
1.Geltungsbereich
1.1.Die nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbestimmungen regeln die Bedingungen, zu denen gewerbliche und privat handelnde natürliche und juristische Personen, die am Erwerb von antiquarischen Büchern interessiert sind (nachfolgend Nutzer), die von der mediantis AG und der mediantis Corp. USA (beide werden nachfolgend Mediantis genannt) angebotene Internetplattform "ZVAB" und/oder Choosebooks nutzen können. Das ZVAB umfasst insbesondere die Nutzung der unter den folgenden Internetadressen angebotenen Online-Plattform: zvab.de und zvab.com bzw. choosebooks.com (nachfolgend ZVAB). Mediantis behält sich vor, auch weitere Online-Plattformen diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen zu unterstellen.
1.2.Die Bedingungen für die Nutzung des ZVAB durch Antiquariate oder sonstige Anbieter (nachfolgend Antiquariate) zum Angebot von Produkten sind nicht Gegenstand dieser allgemeinen Nutzungsbestimmungen.
1.3.Die Nutzung des ZVAB richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen. Soweit der Nutzer allgemeine Geschäftsbedingungen im Bezug auf die Nutzung des ZVAB gegenüber Mediantis verwendet, werden diese hiermit zurückgewiesen.
2.Leistungsbeschreibung
2.1. Mediantis stellt den Nutzern die Online-Plattform ZVAB zu dem Zweck, sich über die von Antiquariaten dort angebotenen Produkte zu informieren und Verträge mit den Antiquariaten abzuschließen, zur Verfügung.
2.2. Die Leistungen von Mediantis im Rahmen des ZVAB beschränken sich darauf, einen Kontakt zwischen Nutzern und Antiquariaten herzustellen. Mediantis selbst ist bei Vertragsschlüssen über den Erwerb von im Rahmen des ZVAB durch Antiquariate angebotenen Produkten weder Vertragspartei noch Vertreterin einer der Parteien. Die Leistungen von Mediantis erschöpfen sich in der standardisierten Weiterleitung von Erklärungen der Nutzer und Antiquariate als Bote in elektronischer Form.
2.3. Im Falle einer Kreditkartenzahlung kann abweichend von den Regelungen in Ziffer 2.2 ein Vertrag mit Mediantis zustande kommen. Hierauf wird im Rahmen des Bestellvorganges gesondert hingewiesen. Für diese Kaufverträge gelten ergänzend die Bestimmungen in Ziffer 7. bis Ziffer 9. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.4. Die Nutzung des ZVAB ist für den Nutzer kostenfrei.
2.5. Die Bedingungen für den Erwerb von im Rahmen des ZVAB angebotener Produkte richten sich ausschließlich nach den Erklärungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen sowie nach deren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.6. Mediantis betreibt das ZVAB nach dem derzeitigen Stand der Technik. Zeitweise Beschränkungen der Abrufbarkeit des ZVAB durch technische Störungen, Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt sind unvermeidlich und stellen keine Verletzung der Leistungspflichten durch Mediantis dar.
2.7. Mediantis wird nach eigenem Ermessen das ZVAB in angemessenem Umfang bewerben, technisch betreuen und pflegen. Mediantis ist bemüht, das ZVAB auch künftig auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Mediantis behält sich daher das Recht vor, die Erscheinungsform und die angebotenen Leistungsmerkmale des ZVAB zu ändern, zu überarbeiten oder durch andere Leistungsmerkmale und Funktionalitäten zu ersetzen.
3.Pflichten des Nutzers
3.1. Der Nutzer ist verpflichtet, Daten, die er über das ZVAB angibt, vollständig und richtig anzugeben. Der Nutzer wird Änderungen der von ihm angegebenen Daten umgehend melden soweit diese zur Bearbeitung noch offener Kaufangebote notwendig sind.
3.2. Der Nutzer ist verpflichtet, das ZVAB nicht zu anderen, als den in Ziffer 2.1. beschriebenen Zwecken zu nutzen.
3.3. Der Nutzer ist verpflichtet, Produkte, von denen er über das ZVAB Kenntnis erlangt hat, nicht unter Umgehung des ZVAB direkt bei dem anbietenden Antiquariat zu bestellen. Sollte ein Antiquariat den Nutzer auffordern, Bücher unter Umgehung dieser Verpflichtung direkt zu bestellen, so ist der Kunde verpflichtet, dies Mediantis unverzüglich zu melden.
3.4. Korrespondenz zwischen dem Nutzer und Mediantis wird ausschließlich über E-Mail geführt.
4. Sperrung des Nutzers
Mediantis ist berechtigt, Nutzer zu sperren, soweit hierfür ein Grund vorliegt. Die Sperrung kann ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wenn Mediantis ein berechtigtes Interesse an einer sofortigen Sperrung hat. Ein Grund für eine Sperrung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Nutzer seine Pflichten aus diesem Vertrag verletzt oder Dritte Mediantis gegenüber eine Rechtsverletzung behaupten. Im Falle einer solchen Rechtsverletzungsbehauptung wird Mediantis die entsprechenden Schreiben an den Nutzer weiterleiten. Zur inhaltlichen Überprüfung der Vorwürfe ist Mediantis nicht verpflichtet.
5.Haftung
5.1. Mediantis haftet gegenüber Unternehmern außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur, wenn und soweit ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet Mediantis nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung von Mediantis auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar war.
5.2. Mediantis haftet gegenüber Verbrauchern nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzuges oder der von Mediantis zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Mediantis jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern ist die Haftung von Mediantis der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5.3. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht, sofern und soweit Mediantis bestimmte Eigenschaften zugesichert oder Garantien ausgesprochen hat. Sie gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle abweichender zwingender gesetzlicher Vorschriften.
6. Bestimmungen für über das ZVAB geschlossene Kaufverträge
Die Bedingungen für den Erwerb von im Rahmen des ZVAB angebotener Produkte richten sich ausschließlich nach den Erklärungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen sowie nach deren allgemeinen Geschäftsbedingungen. In der Regel ist Mediantis nicht am Vertragsschluss beteiligt, sondern lediglich als Vermittler zwischen Nutzer und Antiquariaten tätig.
7. Ergänzende Bestimmungen bei Bezahlung mit Kreditkarte
7.1. A l l g e m e i n e s
7.1.1. Kreditkartenzahlungen werden im allgemeinen von den Antiquariaten selber abgewickelt. In bestimmten Fällen übernimmt jedoch die mediantis Corp. USA für Zahlungen in US Dollar oder die mediantis AG für Zahlungen in EURO (mediantis Corp. und mediantis AG werden nachfolgend weiterhin Mediantis genannt) die Abwicklung der Kreditkartenzahlung im Auftrag der Antiquariate. Aus abrechnungstechnischen Gründen kann bei diesen Kreditkartenzahlungen nicht das im ZVAB oder Choosebooks genannte Antiquariat als Verkäufer auftreten, sondern Mediantis. In diesem Falle kommt abweichend von den Regelungen in Ziffer 6., ein Vertrag mit Mediantis zustande. Hierauf wird im Rahmen des Bestellvorganges gesondert hingewiesen. Für diese Kaufverträge gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.1.2. Für den Fall, dass Kaufverträge über Mediantis abgewickelt werden, gelten die nachstehenden Bestimmungen ergänzend für alle Geschäftsbeziehungen zwischen mediantis und deren Kunden, für Verträge über die Lieferung von Büchern, die über die Internetplattform "ZVAB" (nachfolgend ZVAB) und/oder Choosebooks (nachfolgend CB) durch und von Mediantis abgerechnete Kreditkartenzahlung erworben werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Diese wird die vom Käufer ausgewählten Produkte von dem im ZVAB oder CB genannten Antiquariaten erwerben und zu den Bedingungen der nachfolgenden Bestimmungen an den Käufer weiterveräußern. Die Lieferung der Waren erfolgt auf Geheiß von Mediantis direkt von dem im ZVAB oder CB genannten Antiquariat an den Käufer.
7.1.3. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen Mediantis in Geschäftsbeziehung tritt, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
7.1.4. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Mediantis in Geschäftsbeziehungen tritt und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
7.1.5. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
7.1.6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch im Verhältnis zu Mediantis, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
7.2. V e r t r a g s s c h l u s s
7.2.1. Mediantis unterbreitet dem Kunden für den Fall, dass dieser die angebotenen Waren per Kreditkarte bezahlen will und die Zahlung über Mediantis abgewickelt wird, das Angebot, die von ihm über das ZVAB oder CB ausgewählten Bücher zu dem dort genannten Preis und den dort genannten Lieferbedingungen zu erwerben. Soweit im Rahmen des ZVAB oder CB von den Antiquariaten allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet werden, die mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vereinbar sind, gehen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. In jedem Fall sind die Angebote freibleibend und stehen unter der Bedingung, dass das Produkt von dem im ZVAB oder CB genannten Antiquariat beschafft werden kann und dort noch vorrätig oder lieferbar ist.
7.2.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Mediantis wird den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
7.2.3. Mediantis ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang anzunehmen.
7.2.4. Mediantis ist berechtigt, die Annahme der Bestellung " etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden " abzulehnen.
7.2.5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Belieferung durch unsere Vorlieferanten, nicht oder nur teilweise zu leisten.
7.2.6. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
7.2.7. Der Vertragstext wird von Mediantis gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB auf Wunsch per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt, die AGB können jederzeit unter http://www.zvab.com/termsAndConditions.do eingesehen werden.
7.3. E i g e n t u m s v o r b e h a l t
7.3.1. Bei Verbrauchern behält Mediantis sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
7.3.2 Im Übrigen behält Mediantis sich bei Unternehmen das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
7.3.3. Mediantis ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Rückbelastungen, Annahmeverweigerungen oder sonstigen Störungen in der Transaktionsabwicklung oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 7.4. und 7.5. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
7.3.4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt Mediantis bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Mediantis nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Mediantis behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
7.4. W i d e r r u f s - u n d R ü c k g a b e r e c h t
7.4.1. Verbraucher, die ihren Wohnsitz in der EU, der Schweiz, den USA oder Kanada haben, haben das Recht, ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
7.4.2. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
7.4.3. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
7.4.4. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Dem Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr im ursprünglichen Zustand verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
7.4.5. Die Rücksendung muss zwingend an das von Mediantis mit der Lieferung beauftragte Antiquariat erfolgen. Eine Rücksendung an Mediantis ist ausgeschlossen.
7.5. V e r g ü t u n g
7.5.1. Der angebotene Preis ist bindend. Im Preis sind die gesetzliche Umsatzsteuer und die Versandkosten enthalten.
7.5.2. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
7.5.3. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte. Der Kunde verpflichtet sich, alle hierfür notwendigen Angaben vollständig und richtig einzugeben und zur Verfügung zu stellen. Mediantis ist bemüht, die missbräuchliche Verwendung von Kreditkarten soweit wie möglich zu vermeiden. Daher wird der Kunde auf Wunsch von Mediantis in der von Mediantis geforderten Form seine Identität nachweisen. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte (Bestätigung der kontoführenden Bank über die Ausführung der Zahlung) nicht binnen 10 Tagen oder kommt es aufgrund anderer Umstände (z. B. Widerspruch des Kunden) dazu, dass Mediantis die Zahlung zurückzuerstatten hat, kommt der Kunde in Verzug.
7.5.4. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
7.5.5. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält Mediantis sich vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
7.5.6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und/oder anerkannt wurden.
7.5.7. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.6. G e f a h r ü b e r g a n g
7.6.1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf diesen über.
7.6.2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
7.6.3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
7.7. G e w ä h r l e i s t u n g
7.7.1. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Mediantis ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
7.7.2. Bei Unternehmen leistet Mediantis für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.7.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist diese aufgrund der Eigenarten der bestellten Ware nicht möglich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 Ziffern 1. und 2. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7.7.4. Unternehmer müssen Mediantis offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.7.5. Die Gewährleistung für Verbraucher beträgt für gebrauchte Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware, für neue Waren gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn Mediantis grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von Mediantis zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung von Mediantis nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
7.8. H a f t u n g s b e s c h r ä n k u n g e n u n d - f r e i s t e l l u n g
7.8.1. Mediantis haftet außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur, wenn und soweit unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung von Mediantis auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar war.
7.8.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss bzw. Beschränkung gelten nicht, sofern und soweit Mediantis bestimmte Eigenschaften zugesichert oder Garantien ausgesprochen hat. Sie gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften.
8.Datenschutz
8.1. Mediantis erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Kunden lediglich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung.
8.2. Abrechnungsdaten speichert Mediantis höchstens bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Versendung der Rechnung. Werden gegen die Entgeltforderungen Einwendungen erhoben oder diese trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichen, dürfen die Abrechnungsdaten aufbewahrt werden, bis die Einwendung abschließend geklärt ist oder die Entgeltforderung beglichen ist. § 6 Abs. 8 Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) bleibt unberührt.
8.3. Personenbezogene Daten werden von Mediantis im Rahmen von Auftragsdatenverwaltung im Sinne des § 9 BDSG für Mediantis verarbeitet. Mediantis hat hierbei lediglich die Funktion eines technischen Dienstleisters, Mediantis ist alleine verantwortlich für die an Mediantis übersandten Daten.
8.4. Sofern und soweit die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten aufgrund bestehender rechtlicher oder steuerlicher Verpflichtungen erforderlich ist, werden diese Daten für den Zugriff zu anderen als den gesetzlich begründeten Zwecken gesperrt.
9.Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
9.2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
9.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München (LG München I). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
9.4. Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit der Durchführung der Vertragsabwicklung kann für Mediantis auch an ZVAB, Hauptstraße 2, 82327 Tutzing, Deutschland bzw.
info@zvab.com gerichtet werden.
9.5. Abweichende Vereinbarungen, Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstige Vertragsänderungen bedürfen der Schrift- bzw. Textform im Sinne des § 126 b BGB.
9.6. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf den Webseiten des ZVAB bekannt gegeben und gelten mit Wirkung für die Zukunft bzw. für nach Wirksamwerden der Änderung vorgenommene Neubestellungen als vereinbart, sofern der Nutzer nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Änderungen widerspricht.
9.7. Sofern eine Bestimmung in den Nutzungsbestimmungen oder in den Nutzungsverträgen unwirksam ist, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung gilt als deren Ersatz eine Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtskonformer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für unerkannte Regelungslücken.