Reseña del editor:
Fachbuch aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: ABGRENZUNG MIET-, PACHT-, SONSTIGER NUTZUNGSVERTRAG NUTZUNGSÜBERLASSUNG EINER VOLL EINGERICHTETEN GOLFANLAGE IST PACHT OLG Hamm, Urt. v. 6. Mai 2011 - 30 U 15/10 Leitsatz des Verfassers: Steht ein vereinbartes Nutzungsrecht für diverse Räume und ein ausschließliches Nutzungsrecht hinsichtlich einer Golfanlage und die Durchführung des Spielbetriebs im Zentrum des Vertrages, ist das bei einer vereinbarten Pachtzinszahlung eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Räumen bzw. Grundstücken. Die Nutzungsüberlassung einer voll eingerichteten Golfanlage wird mithin als Pachtvertrag einzuordnen sein.[...]
Reseña del editor:
Dokument aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, einseitig bedruckt, Note: -, -, Sprache: Deutsch, Abstract: ABGRENZUNG MIET-, PACHT-, SONSTIGER NUTZUNGSVERTRAG NUTZUNGSÜBERLASSUNG EINER VOLL EINGERICHTETEN GOLFANLAGE IST PACHT OLG Hamm, Urt. v. 6. Mai 2011 - 30 U 15/10 Leitsatz des Verfassers: Steht ein vereinbartes Nutzungsrecht für diverse Räume und ein ausschließliches Nutzungsrecht hinsichtlich einer Golfanlage und die Durchführung des Spielbetriebs im Zentrum des Vertrages, ist das bei einer vereinbarten Pachtzinszahlung eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Räumen bzw. Grundstücken. Die Nutzungsüberlassung einer voll eingerichteten Golfanlage wird mithin als Pachtvertrag einzuordnen sein.[...]
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