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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AbeBooks Europe GmbH für Antiquariate

Stand: 01. Juni 2011


  1. Abschluss des Vertrages
  2. Leistungsbeschreibung
  3. Pflichten des Antiquariats
  4. Zugelassene Produkte
  5. Sperrung des Antiquariats
  6. Vergütung, Zahlung
  7. Kündigung
  8. Haftung
  9. Datenschutz
  10. Schlussbestimmungen


1. Abschluss des Vertrages

1.1 Durch die Annahme des Nutzungsantrages durch AbeBooks Europe GmbH (nachfolgend AbeBooks) wird der Antragssteller (nachfolgend Antiquariat) berechtigt, die unter www.zvab.com, www.zvab.de und anderen Internetdomains betriebene Online-Plattform (nachfolgend ZVAB) zu nutzen. Mit der Nutzung sind keine gesellschaftsrechtlichen oder vereinsrechtlichen Rechte und Pflichten verbunden.

1.2 Ergänzend zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen ist das Antiquariat verpflichtet, die jeweils gültige Qualitätsrichtlinie und die jeweils gültigen ZVAB-Formatregeln zu beachten. Diese sind, ebenso wie diese Vertragsbestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung, auf der Website www.zvab.com/member/geschaeftsbedingungen im dortigen Mitgliederbereich einsehbar. Für die Qualitätsrichtlinie und die ZVAB-Formatregeln gilt Ziffer 10.1 und 10.2 entsprechend. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbestimmungen und der Qualitätsrichtlinie oder den ZVAB-Formatregeln gehen diese Vertragsbestimmungen vor.

1.3 Die Nutzung ist nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gestattet, deren Unternehmenszweck den Betrieb eines Antiquariates umfasst. Das Antiquariat ist daher verpflichtet, dem Nutzungsantrag eine Kopie eines Handelsregisterauszuges oder eine Gewerbeanmeldung oder ein äquivalentes ausländisches Dokument beizufügen, aus dem sich ergibt, dass es sich um ein gewerblich tätiges Antiquariat handelt.

1.4 Der Bestell- und Geschäftverkehr des ZVAB erfolgt in der Regel per E-Mail. Das Antiquariat wird AbeBooks hierfür zusammen mit dem Nutzungsantrag eine E-Mail-Adresse und eine gültige Telefonnummer, unter der das Antiquariat zu üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist, mitteilen.

1.5 Das Antiquariat ist verpflichtet, AbeBooks über sämtliche Änderungen in den nach Ziffer 1.3. und Ziffer 1.4. mitzuteilenden Unterlagen unverzüglich zu informieren. AbeBooks ist berechtigt ausschließlich an die mitgeteilte E-Mail-Adresse zuzustellen.

1.6 Die Nutzung des ZVAB richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen. Soweit das Antiquariat allgemeine Geschäftsbedingungen im Bezug auf die Nutzung des ZVAB gegenüber AbeBooks verwendet, werden diese hiermit zurückgewiesen.

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2. Leistungsbeschreibung

2.1 AbeBooks stellt dem Antiquariat die Möglichkeit zur Nutzung der Online-Plattform ZVAB zur Verfügung. Hierzu erteilt AbeBooks dem Antiquariat an der für die Nutzung notwendigen Software die auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte nicht ausschließliche Lizenz für folgende Nutzungen: Das Antiquariat ist berechtigt, zugelassene Produkte im Sinne von Ziffer 4 in die auf der Online-Plattform ZVAB bereitgehaltenen Kataloge einzubinden und potentiellen Kunden des Antiquariats (nachfolgend Besteller) so zum Kauf anzubieten. Zu diesem Zweck hat das Antiquariat die abzurufenden Daten in elektronischer Form zu verwenden.

2.2 AbeBooks schuldet ein Bemühen, die vom Antiquariat vertragsgemäß übermittelten Daten binnen angemessener Frist (in der Regel ca. 21 Tage für die erstmalige Aufnahme eines Kataloges bzw. ca. 3 Werktage für die manuelle Aktualisierung bzw. Ergänzung eines Kataloges durch Mitarbeiter von AbeBooks und ca. 36 Stunden für die Online-Aktualisierung bzw. Ergänzung eines Kataloges durch das Antiquariat) über für das ZVAB vorgehaltene Hardware und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und so die Produkte des Antiquariats Bestellern zum Kauf anzubieten. AbeBooks übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg der Abrufbarkeit.

2.3 Soweit das Antiquariat seine Datensätze nicht online selbst aktualisiert (Online-Aktualisierung), werden diese von AbeBooks wöchentlich aktualisiert, sofern das Antiquariat Änderungen rechtzeitig vor dem von AbeBooks festgelegten Annahmeschluss in elektronisch gespeicherter Form nach den ZVAB-Formatregeln anzeigt.

2.4 AbeBooks wird nach eigenem Ermessen das ZVAB in angemessenem Umfang bewerben, technisch betreuen und pflegen. Das Antiquariat erklärt sich damit einverstanden, dass die auf ZVAB eingestellten Produkte und öffentlichen Daten auch auf Internetseiten von AbeBooks-Partnerunternehmen präsentiert werden dürfen. AbeBooks ist bemüht, das ZVAB immer auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. AbeBooks behält sich daher das Recht vor, die Erscheinungsform und die angebotenen Leistungsmerkmale des ZVAB zu ändern, zu überarbeiten oder durch andere Leistungsmerkmale und Funktionalitäten zu ersetzen.

2.5 AbeBooks stellt die für den Betrieb und die Pflege der Plattform notwendigen Betriebsmittel (z.B. Server, Software, Personal) zur Verfügung.

2.6 Soweit AbeBooks im Rahmen der Online-Plattform ZVAB weitere Leistungen, insbesondere die Vermittlung von Bestellern erbringt, besteht auf diese Leistungen kein Rechtsanspruch.

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3. Pflichten des Antiquariats

3.1 Die Nutzung des ZVAB und die Erstellung der Angebote und Inhalte des Antiquariats im Rahmen des ZVAB erfolgt ausschließlich in eigener Verantwortung des Antiquariates. Soweit im Rahmen des ZVAB Gestaltungsvorschläge von AbeBooks unterbreitet werden, hat das Antiquariat diese selbstverantwortlich auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen.

3.2 Ausschließlich das Antiquariat hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen Sorge zu tragen. Das Antiquariat hat insbesondere darauf zu achten, dass sein Internetauftritt im Rahmen des ZVAB keine Leistungsschutzrechte Dritter verletzt, wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist und nicht gegen sonstige gesetzliche Verbote verstößt. Das Antiquariat ist insbesondere verpflichtet, von AbeBooks vermittelte Kunden nicht aufzufordern bei Bestellungen das ZVAB zu umgehen oder diesen gegenüber das ZVAB zu diskreditieren.

3.3 Das Antiquariat ist zu Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Umgang mit über das ZVAB erlangten Bestelldaten verpflichtet. Es hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Datennutzung zu Werbezwecken nur dann erfolgt, wenn eine ausdrückliche entsprechende Einwilligung des Bestellers vorliegt.

3.4 Das Antiquariat hat stets dafür Sorge zu tragen, dass die angebotenen Produkte während der Zeit, in der sie im ZVAB einsehbar sind, verfügbar sind und ein Verkauf sowie eine Übereignung an Besteller uneingeschränkt möglich ist. Die Antiquariate verpflichten sich, unabhängig von etwaig abweichenden gesetzlichen Vorschriften in Deutschland bzw. dem Land, wo das Antiquariat den Sitz hat, gegenüber Verbrauchern im Sinne des deutschen Rechts, § 13 BGB, (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann) das Risiko für den Versand zu tragen, sofern das Werk abhandenkommt, bevor es dem Kunden übergeben wurde.

3.5 Die Kataloge und deren Inhalte sind urheberrechtlich geschützte Werke des Antiquariats. Das Antiquariat wird sicherstellen, dass die Verwendung der Kataloge und Katalogeinträge im Rahmen des ZVAB Urheberrechte Dritter nicht verletzt. Das Antiquariat gewährt AbeBooks eine zeitlich auf die Dauer des Vertrages, nicht übertragbare nicht ausschließliche Lizenz, die vom Antiquariat eingestellten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf Servern von AbeBooks oder von Drittanbietern und auf eine beliebige Anzahl von Sicherungsdatenträgern zum Zwecke des Backup zu vervielfältigen. Das Antiquariat gewährt AbeBooks weiterhin eine zeitlich auf die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages beschränkte, nichtübertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Lizenz, die Inhalte über das von AbeBooks unterhaltene Datenverarbeitungsnetzwerk oder über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Speicherung in Cache- oder Proxy-Speichern ist AbeBooks nicht zurechenbar.

3.6 Verstößt das Antiquariat gegen die oben genannten Pflichten, ist es zur Unterlassung weiterer Verstöße, zum Ersatz des AbeBooks entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freistellung von AbeBooks von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche von AbeBooks, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zu einer außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

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4. Zugelassene Produkte

4.1 Zur Einbindung in das ZVAB sind grundsätzlich nur antiquarische Bücher zugelassen.

4.2 AbeBooks kann generell oder im Einzelfall weitere Produkte zur Einbindung in das ZVAB zulassen und die Bedingungen der Zulassung festlegen, ohne dass hierauf ein Anspruch des Antiquariats besteht.

4.3 In jedem Fall sind nur solche Produkte zugelassen, deren Besitz und Verkauf nicht gegen deutsche gesetzliche Bestimmungen verstößt, oder die in die Liste für jugendgefährdende Medien im Sinne von § 24 Jugendschutzgesetz aufgenommen sind. AbeBooks behält sich darüber hinaus das Recht vor, einzelne Titel selbst zu indizieren.

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5. Sperrung des Antiquariats

5.1 AbeBooks ist berechtigt, die von einem Antiquariat eingestellten Inhalte ganz oder teilweise zu sperren, soweit hierfür ein Grund vorliegt. Die Sperrung kann ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wenn AbeBooks ein berechtigtes Interesse an einer sofortigen Sperrung hat. Ein Grund für eine Sperrung ist insbesondere dann gegeben, wenn die Abschaltung zur Wartung oder Überarbeitung des ZVAB notwendig oder zweckmäßig ist, das Antiquariat seine Pflichten aus diesem Vertrag verletzt oder Dritte AbeBooks gegenüber glaubhaft eine Rechtsverletzung behaupten. Im Falle einer solchen Rechtsverletzungsbehauptung wird AbeBooks die entsprechenden Schreiben an das Antiquariat weiterleiten. Zur inhaltlichen Überprüfung der Vorwürfe ist AbeBooks nicht verpflichtet.

5.2 AbeBooks ist zur Aufhebung der Sperre nur verpflichtet, wenn das Antiquariat durch einen schriftlichen Verzicht des Beanstandenden oder durch rechtskräftiges Urteil nachweist, dass eine Beanstandung zu unrecht erfolgte.

5.3 Hat das Antiquariat die Sperrung zu vertreten, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach Ziffer 6 weiterhin bestehen.

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6. Vergütung, Zahlung

6.1 Die Vergütung für die Nutzung des ZVAB erfolgt zum Teil als Festvergütung mit einem variablen Bestandteil abhängig von der Anzahl Titel und Bilder, und zum Teil als Verkaufsprovision nach den jeweils gültigen Preislisten von AbeBooks. AbeBooks ist berechtigt, die Preislisten in angemessenen Abständen neu festzusetzen. Im Falle einer Erhöhung der Preise steht dem Antiquariat ein binnen drei Wochen nach Mitteilung der Erhöhung auszuübendes Sonderkündigungsrecht zu.

6.2 Sämtliche Preisangaben erfolgen in Euro und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.

6.3 Die Vergütung ist ohne Abzug fällig, unverzüglich nach Rechnungsstellung durch AbeBooks. Skonto wird nicht gewährt.

6.4 AbeBooks wird die feste und variable Vergütung und die Verkaufsprovision jeweils zum Ende eines Kalendermonats abrechnen.

6.5 Die Verkaufsprovision wird dadurch ermittelt, dass AbeBooks die über die Website eingehenden Kaufangebote von Bestellern der Antiquariate erfasst und diese in geordneten Listen dem Antiquariat mitteilt. Maßgeblich für die Bestimmung der Verkaufsprovision ist der vom Antiquariat ausgewiesene Endpreis ggf. einschließlich MwSt., Versandkosten bleiben unberücksichtigt. Die Provision entsteht bei Vorlage einer verbindlichen Bestellung. Das Antiquariat ist verpflichtet, binnen 90 Tagen online mitzuteilen, wenn ein Kauf mit den von AbeBooks genannten Besteller entgegen der Listeneinträge im Mitgliederbereich nicht zustande gekommen ist. AbeBooks wird sodann, zum Ende eines jeden Monats, die Verkaufsprovision auf Basis der übermittelten, nicht beanstandeten Mitteilungslisten abrechnen.

6.6 Wird ein provisionspflichtiger Vertrag, vorausgesetzt das Buch ist lieferbar, zwischen dem Antiquariat und einem Besteller ohne Veranlassung des Antiquariats aus rechtlichen Gründen (Rücktritt, Widerruf o. ä.) aufgehoben, hat das Antiquariat dies AbeBooks i.d.R. unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb von 90 Tage nach Bestellaufgabe. AbeBooks kann verlangen, dass die Umstände des Rücktritts nachgewiesen werden. Im Falle einer ordnungsgemäßen Handhabung verrechnet AbeBooks die auf diesen Umsatz angefallene Provision mit Folgerechnungen des Antiquariats.

6.7 Teilt das Antiquariat mit, dass ein Vertrag mit einem Besteller nicht zustande gekommen ist, obwohl dies nicht der Fall ist, ist AbeBooks berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe der fünffachen Umsatzprovision für den betroffenen Vorgang, mindestens jedoch Euro 50,00 zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf einen Schadenersatzanspruch von AbeBooks anrechenbar. Das Antiquariat ist berechtigt, nachzuweisen, dass AbeBooks tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. AbeBooks ist zu diesem Zwecke berechtigt, anonymisierte Testkäufe zu tätigen.

6.8 Überschreitet das Antiquariat eine Zahlungsfrist um mehr als 21 Tage, ist AbeBooks unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt, das Antiquariat zu sperren. Die Sperre wird binnen 7 Tagen aufgehoben, sofern das Antiquariat sämtliche rückständigen Zahlungen geleistet hat.

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7. Kündigung

7.1 Das Antiquariat ist jederzeit berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber AbeBooks zu kündigen.

7.2 AbeBooks ist berechtigt, den Vertrag über die Nutzung des ZVAB entsprechend § 621 Nr. 4 BGB durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.3 Mit Beendigung des Vertrages wird AbeBooks die von dem Antiquariat eingestellten Daten aus dem ZVAB entfernen. Die Daten werden, soweit das Antiquariat nicht binnen 7 Werktagen nach Kündigung mitteilt, dass es deren Herausgabe wünscht, von AbeBooks aus der Datenbank entfernt. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch E-Mail oder durch Vervielfältigung der Daten auf CD-ROM oder einem anderen von AbeBooks ausgewählten Datenträger und Übergabe des Datenträgers an das Antiquariat.

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8. Haftung

8.1 AbeBooks haftet außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur, wenn und soweit ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung von AbeBooks auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar war.

8.2 AbeBooks haftet nicht für Waren oder Dienstleistungen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung des ZVAB erbracht werden (z. B. Freeway-Paket-Marken).

8.3 Insbesondere hat AbeBooks keine Störungen der Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Online-Datenbank ZVAB zu vertreten, sofern die Ursachen außerhalb der Verantwortlichkeit von AbeBooks liegen.

8.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht, sofern und soweit AbeBooks bestimmte Eigenschaften zugesichert oder Garantien ausgesprochen hat. Sie gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften.

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9. Datenschutz

9.1 AbeBooks erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Bestands- und Nutzungsdaten der Antiquariate lediglich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung, im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

9.2 Abrechnungsdaten speichert AbeBooks höchstens bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Versendung der Rechnung. Werden gegen die Entgeltforderungen Einwendungen erhoben oder diese trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichen, dürfen die Abrechnungsdaten aufbewahrt werden, bis die Einwendung abschließend geklärt ist oder die Entgeltforderung beglichen ist. § 15 Abs. 8 Telemediengesetz (TMG) bleibt unberührt.

9.3 Personenbezogene Daten der Besteller von Antiquariaten verarbeitet AbeBooks lediglich im Rahmen von Auftragsdatenverwaltung im Sinne des § 9 BDSG für das Antiquariat und unterwirft sich insoweit dessen Weisungen. Das Antiquariat hat dafür Sorge zu tragen, dass im Verhältnis zu seinen Bestellern Einverständnis mit der Auftragsdatenverwaltung besteht.

9.4 Sofern und soweit die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten aufgrund bestehender rechtlicher oder steuerlicher Verpflichtungen erforderlich ist, werden diese Daten für den Zugriff zu anderen als den gesetzlich begründeten Zwecken gesperrt.

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10. Schlussbestimmungen

10.1 Abweichende Vereinbarungen, Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstige Vertragsänderungen bedürfen der Schrift- bzw. Textform im Sinne des § 126 b BGB.

10.2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Antiquariat per E-Mail zugesandt und gelten als vereinbart, sofern das Antiquariat nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Änderungen widerspricht.

10.3 Der Versand von Disketten und anderen Datenträgern an die AbeBooks erfolgt auf Kosten und Gefahr des Antiquariats.

10.4 Eine Aufrechnung des Antiquariats gegenüber AbeBooks ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht ist das Antiquariat nur bei Gegenansprüchen aus dem gleichen Rechtsverhältnis befugt.

10.5 Erfüllungsort für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen Nutzungsbestimmungen resultierenden Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, München.

10.6 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.7 Sofern eine Bestimmung in den Nutzungsbestimmungen oder in den Nutzungsverträgen unwirksam ist, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung gilt als deren Ersatz eine Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtskonformer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für unerkannte Regelungslücken.

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