Juden Stellen Sich Vor
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Bund National-Sozialistischer Deutscher Juristen / Reichsrechtsamt der NSDAP (Reichsamtsleiter Dr.Heuber M.d.R. und Hauptamtsleiter Dr.Fischer) / Herausgeber: Mitteilungsblatt des Bundes National-Sozialistischer Deutscher Juristen und des Reichsrechtsamtes der NS DAP zum Heft 17/18 "Deutsches Recht", 5.Jahrgang 1935, Berlin Deutsche Rechts- und Wirtschafts-Wissenschaft Verlags-GmbH 1935
Vollständige Ausgabe im original Verlagseinband (Broschur im Format 21 x 29,5 cm) mit Deckeltitel, Text: Fraktur. Seiten 97-128 mit folgendem Inhalt: BNSDJ und Deutsche Rechtsfront - Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen der Reichsführung (Judenverordnung der Deutsche Rechtsfront: " im Einklang mit der Verlautbarung des Obersten Parrteigerichts der NSDAP, wonach jeder der NSDAP angehörende Rechtsanwalt aus der Partei ausgeschlossen wird, der vor Gericht, vor anderen staatlichen oder privaten Stellen einen Juden gegen einen deutschen Volksgenossen - mag er Parteigenosse sein oder nicht - vertritt, wird folgendes angeordnet: 1. Begriffsbestimmung "Jude" 2.Vertretungsverbot für alle Amtswalter des in BNSDJ und für alle NS-Rechts Betreuungsstellensleiter 3. Verhalten der einfachen Mitglieder des BNSDJ un der Deutschen Rechtsfront 4. Außerkrafttreten früherer Verordnungen und Richtlinien ) / Rundschreiben Nr. 74/35 betreffend Erstattung von Rechtsgutachten mit politischer Auswirkungsmöglichkeit / Aufruf zur Spendenwerbung zu Gunsten deutscher Künstler und zur Förderung deutschen Kunstschaffens, seitens der "Vereinigung die Freunde der bildenden Kunst, deren Vorstand auch der Reichsjuristenführer Reichsminister Dr. Frank angehört" / Aus der Reichsgeschäftsstelle (u.a. Personal- und Sozialamt: Tuberkulose-Hilfswerk, eine neue soziale Einrichtungen des BNSDJ / Offene Beamtenstellen in der Justizverwaltung / Einstellungs Grundsätze in der Staatsverwaltung) / Personalien / Reichsgruppe Jungjuristen / Berichte über Tagungen und sonstige Veranstaltungen (Der 11.Internationale Strafrechts- und Gefängniskongress, u.a. mit Vortrag von Staatssekretär Dr.Roland Freisler: "Staatssekretär Dr. Freisler, der in der Mittwochvormittagssitzung des Kongresses über den "Wandel der politischen Grundanschauung in Deutschland" und den dadurch bedingten Einfluss auf die Erneuerung von Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafvollzug sprach, zeigte zunächst die Unterschiede in den Regierungsarten des Absolutismus, der parlamentarischen Demokratie und des Führerstaates, in dessen Mittelpunkt das Volk stünde, auf. Sodann wies Staatssekretär Dr. Freisler auf die Tatsache hin, daß kaum ein Rechtsgebiet außerhalb des Stadtrechtes an so getreues Spiegelbild des Wesens eines Staates biete, als das Strafrecht. Im nationalsozialistischen Staat werde es zum Rüstzeug der Volksgemeinschaft, das der Reinigung und dem Schutzbedürfnis des Volkes diene, wobei es weniger auf die Eindeutigkeit der gesetzlichen Bestimmungen als auf die materielle Gerechtigkeit ankommen. Die Rechtssicherheit des Einzelnen, die dem nationalsozialistischen Deutschland durchaus nicht gleichgültig erscheine, werde am besten durch die Lebenssicherheit des Volkes gewährleistet. Das Sühnebedürfnis für Taten von Volksgliedern empfinde das Volk als eigene Sühnebedürfnis, es verlange sogar vom Einzelnen, daß auch er seinerseits dieses Bedürfnis zu Sühne habe Zum Schluss seiner Ausführungen wies Staatssekretär Dr.Freisler darauf hin, daß es selbst ohne eine Einigung über die weltanschauliche Grundlage möglich sein müsse, die Maßnahmen der einzelnen Völker und Staaten aus ihrer weltanschaulichen Grundlagen heraus zu verstehen. " / Sondertagung der Akademie für Deutsches Recht sowie Rede von Reichsminister Dr.Goebbels (ebenfalls im Rahmen des Gefängniskongresses): "Nachdem Reichsminister Dr.Goebbels die Großtaten des Nationalsozialismus auf dem Gebiete des kulturellen Lebens des Dritten Reiches erläutert hatte, wandte er sich den Problemen zu, die auf innenpolitischem Gebiet der Lösung harrten. Bei der Auseinandersetzung mit dem Marxismus und Kommunismus habe monatelang die Waage des Erfolges geschwankt und das Schicksal des Reiches an einem seidenen Faden gehangen. Mit dem Siege des Nationalsozialismus sei das Schicksal der marxistischen Welt und ihrer parteipolitischen Organisationen besiegelt gewesen. Der Nationalsozialismus glaube, sich ein Verdienst um die Zukunft Europas dadurch erworben zu haben, daß er einen festen wall gegen Anarchie und Chaos aufgerichtet habe. Hätte Deutschland diesen Walln nicht errichtet, die ganze abendländische Kultur wäre unter den Sturzwellen des Kommunismus begraben worden. Wörtlich fuhr Reichsminister Dr.Goebbels fort: " eine politische Bewegung, die darauf ausgeht, ein ganzes Land dem Wahnsinn unterzuordnen, alle Bindungen moralischer und politischer Art zu zerstören, mit Brand und Terror die Menschen in Schrecken zu versetzen, um dann in der allgemeinen Verwirrung die Dinge an sich zu reißen, verdient die Vernichtung; und wenn die deutsche Regierung unser Volk vor dem Schicksal der chaotischen Anarchie bewahrte, wenn sie ihre asozialen Träger aus der Gemeinschaft des Volkes ausschloss undsie in Konzentrationslagern wieder zu brauchbaren Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft zu erziehen versucht, so war das ein Akt der Notwehr, der im Hinblick auf die Größe der akuten Gefahr doch noch mit den humansten Mitteln durchgeführt wurde. Was bedeutete schließlich, wenn ein paar 1000 gesellschaftsfeindliche Individuen in Gewahrsam genommen werden, damit ein 66-Millionen-Volk sein Leben zurück erhält! Wie segensreich sich unsere Maßnahmen für die Sicherheit und den inneren Frieden des deutschen Volkes ausgewirkt haben, mag man daraus ersehen, daß Deutschland wieder zu Ruhe und Ordnung zurückgekehrt ist, daß die Atomisierung des deutschen Volkes durch seine politischen Parteien beendigt wurde und damit die Stabilität der deutschen Machtverhältnisse nach innen und nach außen aufs Neue gewährleistet ist . Diese Art moderner Demokratie haben wir den deutschen Aufbau zugrundegelegt. Sie ist volksverbunden, souverän und autoritär, sie geht unbefangen an die großen Probleme der Zeit heran und lässt sich in ihrer Lösung nicht durch den wandelbaren Geschmack der Masse beirren ") /Aus den Zeitschriften der BNSDJ und der Deutschen Rechsfront ( Führerprinzip in der Rechtspflege! / Vom Majestätsverbrechen zum Volksverrat /Steuerpolitik und Wirtschaftsförderung / Rasse-Volk-Familie/) / Akademie für Deutsches Recht (Zur Gestaltung des Rechts der nationalen Minderheiten / Bevölkerungspolitik als europäisches Problem) / Reichsrechtsamt der NS DAP (Rundschreiben Nr. 38/35: "An die Gaurechtsämter! Das Oberste Parteigericht der NSDAP hatmitgeteilt, daß jeder Rechtsanwalt aus der Partei ausgeschlossen wird, der vor Gericht oder vor anderen staatlichen oder privaten Stellen einen Juden gegen einen einen deutschen Volksgenossen vertritt. Das Reichsrechts an der NSDAP begrüßt diese klare Entscheidung des Obersten Gerichts der NSDAP und erwartet, daß die Parteigenossen Rechtsanwälte alle jüdischen Mandate ablehnen, da die Partei es als würdelos verurteilt, wenn Parteigenossen für die eintreten, die namenloses Unglück über unser deutsches Vaterland gebracht haben") / Rundschreiben Nr 39/35 "An sämtliche Gaurechtsämter: in der letzten Zeit wurde von verschiedenen Parteiendienststellen Klage darüber geführt, daß politische Leiter der Gau- und Kreisrechtsämter Vertretungen von ehemaligen Parteigenossen, die aus der Partei rechtskräftig gegen des betreffenden Falles ausgeschlossen worden sind oder gegen die von Parteiseite aus Strafanzeige erstatten wurde, übernommen haben. Ein derartiges Verhalten liegt völlig außerhalb der Parteidisziplin und wird von den Parteigerichten als parteischädigendes Verhalten geahndet. Das Reichsrechtsamt wird in jedem Fall die Entlassung des betreffenden politischen Leiters aus der Dienststellen veranlassen!", beide Rundschreiben gezeichnet von Dr.Fischer, Hauptamtsleiter) / Die nationalsozialistische Rechtsetreuung des deutschen Volkes, von H. Eisenlohr, München, stellvertretender Leiter des Amtes für Betreuung des deutschen Volkes: Unentgeltliche Rechtsbetreuung vor der Machtübernahme: ein Rechtsalmosen ; Deutsche Zentralstelle zur Bekämpfung der Schwindelfirmen e.V., Hamburg; Inhalt der nationalsozialistischen Rechtsbetreuung, Aufgaben der NS-Rechts Betreuung, Gliederung der NS.-Rechtsbetreuung. - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Nationalsozialismus, nationalsozialistisches Gedankengut, völkische Grundordnung, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, Sachsen, nationalsozialistisches Rechtswesen/Gerichtswesen, Justiz im Dritten Reich, deutscher Rechtswahrer, juristische Zeitschrift/Fachzeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Antisemitismus, Judengegnerschaft, Entjudung von Rechtsanwaltskanzleien
Lipmann-Mühlhausen, Jom-Tob. Liber Nizachon Rabbi Lipmanni. Nürnberg, Simon Halbmayer, 1644. ; 1. Ed.
Nürnberger Sammelband zu Fragen und Problemen der hebräischen Philologie und Textexegese, verfaßt bzw. herausgegeben von bedeutenden protestantischen Orientalisten. - I: Die erste gedruckte Ausgabe des 'Sefer nizzachon', das Hauptwerk des großen Apologeten und Kabbalisten Jom-Tow ben Salomo Lipmann von Mühlhausen (fl. n. 1400). In dem vor 1410 verfaßten 'Buch des Sieges' bekämpft Lipmann "christliche Hauptlehren, vor allem die christlichen Deutungen einzelner Bibelstellen [...] Die eine genaue Kenntnis des Neuen Testaments voraussetzende Schrift erregte unter den Christen großes Aufsehen und bewirkte eine Gegenschrift des Brandenburger Bischofs Stephan Bodecker" (Jüd. Lex. III, 1119). Herausgegeben vom bedeutenden Orientalisten Theodor Hackspan (1607-59), der sich das bis dahin nur in jüdischen Kreisen als geheimes Manuskript im Umlauf befindliche Werk auf spektakuläre Weise beschaffte: "Hackspann besuchte mit etlichen Studenten einen Juden in Schnattach, mit dem er öffters von dem Nizzachon gesprochen hatte, von dem er es aber niemals erhalten konnte. Bey dem Besuch machte er den Juden so treuherzig, daß er ihm das Nizzachon wies; und indem die Studenten abgeredter massen sich inzwischen mit dem Juden in Streit und Discours einliesen, ersahe Hackspann seinen Vortheil, setzte sich mit dem Nizzachon auf den schon fertigen Wagen und lies dem Juden das Nachsehen. So bald er mit der Beute zu Hause war, zerschnitte er das Buch, und Schnell, Blendinger, Frischmuth nebst andern im Rabbinischen wohl versirten Leuten musten es in der Eile abschreiben, damit man es dem Juden, der gleich dem andern Tag nachkam, wiedergeben konte. Und durch diesen schönen Betrug kam nun dies böse Buch in der Christen Hände und auch hernach zum Druck" (Will). - Der hebr. Text (der Hauptteil des Werkes) wurde in Altdorf gedruckt, der lateinische (ebenfalls in Paginierung von rechts nach links) in Nürnberg. Im Anhang zahlr. Passagen auf Arabisch. - II: Frühes wiss. Werk der komparativen Linguistik, das das Hebräische, Aramäische, Äthiopische, Lateinische, Griechische, Französische usw. in Bezug auf Grammatik, Wort- und Lautschatz detailliert vergleicht. Der Verfasser, Christoph Crinesius (1584-1629), ein in Böhmen gebürtiger Orientalist und "in der hebräischen, chaldäischen und syrischen Sprache wohl erfahren gewest" (Jöcher), war nach Studium und Lehrtätigkeit in Wittenberg Prediger zu Gschwendt geworden. Nach der Ausweisung der Protestanten aus Österreich wurde er Theologieprofessor in Altdorf; das vorliegende Werk erschien erstmals zweiteilig 1610 in Wittenberg. - Zahlr. Stellen in griech. und hebr. Type. - III: Sammlung von theologischen und philologischen Disputationen Hackspans, der als "neben Sal. Glaß bedeutendster Hebraist seiner Zeit" gilt. "Auch die Rabbinen hatte er eingehend studiert und die aus ihnen gewonnenen Kenntnisse für die theologische Wissenschaft verwerthet. Außerdem war er im Arabischen und Syrischen bewandert" (ADB X, 299). Hackspan war 1636 aufgrund einer glänzenden Disputation Professor der Orientalistik zu Altdorf geworden, ohne Magister gewesen zu sein. - Zahlr. Stellen in griech., hebr., arab. und syr. Type. - Mit eh. Besitzvermerk "Ex libris Maresii" [d. i. Samuel Maresius (1599-1673, Gröninger ev. Theologieprofessor)?] am Vorsatz. Am Spiegel eh. Besitzvermerk des M. D. Winter [d. i. Magister David Winter (1643-99, Wittenberger Philologe)?] sowie hebräisch-jiddisierender Besitzvermerk "Ha-Sefer jehert [A]dolf Mobring [?]". Wenige Anstreichungen im Text. Durchgehend etwas gebräunt. Der Titel der ersten Beibindung fachmännisch angerändert. Teils leicht wasserrandig, sonst gutes Exemplar des seltenen Hauptwerks des Kabbalisten Lippmann in einem zeitgenössischen Sammelband. - Lipmann: Steinschneider I, 1411: 5854, 1. Will, Nürnb. Gelehrten-Lex. II (DBA I 452, 385). VD 17, 23:270299X. - Crinesius: Jöcher (DBA I 209, 35). VD 17, 14:053983L. - Hackspan: Will, ebd. VD 17, 12:123782K (nicht in HAB Wolfenbüttel).
(Gest., ill. Vortitel), (Titel), (12), 512, (24) SS. - [Vorgebunden] II: Crinesius, Christoph. [Babel] sive Discursus de confusione linguarum, tum orientalium [...]. Nürnberg, Simon Halbmayer, 1629. (Titel), (14), 144, (4) SS. Mit Holzschnittdruckermarke am Titel, 3 ganzs. Textkupfern (Schriftproben) sowie zahlr. ornamentalen Initialen und Vignetten in Holzschnitt. - [Vorgebunden] III: Hackspan, Theodor. Disputationum theologicarum & philologicarum sylloge [...]. Nürnberg, Johann Andreas Endter & Wolfgang Endter, 1663. (Titel in rot und schwarz), (6), 616, (43) SS. Mit einigen ornamentalen Vignetten und Zierstücken in Holzschnitt. Zeitgenössischer Pergamentband mit hs. Rückentitel. 4to.
[SW: Naher Osten: Reisen, Geschichte, Falknerei und Pferde, Literatur, illustrierte Bücher nach 1880, Hebraica, Judaica, Philologie, Linguistik, Typographie, Sprachen]
Marx, Julius,
Julius Marx (1888-1970), Schriftsteller. Ms. Brief mit e. U. [Zürich], 4. IX. 1966. ½ S. 4to. - An Heinz Birker: "Mein Lustspiel Herr Bergmann bezahlt' liegt nur im Manuskript vor. Wenn Sie sich aus irgend einem beruflichen Grund dafür interessieren, bin ich gerne bereit, es Ihnen leihweise zur Verfügung zu stellen [...]". - Marx veröffentlichte 1939 sein bekanntestes Werk, das "Kriegstagebuch eines Juden" und schrieb mehrere ungedruckt gebliebene Bühnenmanuskripte. Mit Bernhard Diebold gemeinsam betrieb er einen Filmverlag. - Auf Briefpapier mit gedr. Briefkopf.
Julius Marx (1888-1970), Schriftsteller. Ms. Brief mit e. U. [Zürich], 4. IX. 1966. ½ S. 4to. - An Heinz Birker: "Mein Lustspiel Herr Bergmann bezahlt' liegt nur im Manuskript vor. Wenn Sie sich aus irgend einem beruflichen Grund dafür interessieren, bin ich gerne bereit, es Ihnen leihweise zur Verfügung zu stellen [...]". - Marx veröffentlichte 1939 sein bekanntestes Werk, das "Kriegstagebuch eines Juden" und schrieb mehrere ungedruckt gebliebene Bühnenmanuskripte. Mit Bernhard Diebold gemeinsam betrieb er einen Filmverlag. - Auf Briefpapier mit gedr. Briefkopf.
[SW: Autograph, Manuskript, Dokument, Autographen. Abbildungen finden Sie auf unserer Webseite www.autographenhandlung.de]
Bund National-Sozialistischer Deutscher Juristen / Reichsrechtsamt der NSDAP (Reichsamtsleiter Dr.Heuber M.d.R. und Hauptamtsleiter Dr.Fischer) / Herausgeber: Mitteilungsblatt des Bundes National-Sozialistischer Deutscher Juristen und des Reichsrechtsamtes der NS DAP zum Heft 23/24 "Deutsches Recht", 5.Jahrgang 1935, Berlin Deutsche Rechts- und Wirtschafts-Wissenschaft Verlags-GmbH 1935
Vollständige Ausgabe im original Verlagseinband (Broschur im Format 21 x 29,5 cm) mit Deckeltitel, Text: Fraktur. Seiten 201-232 mit folgendem Inhalt: Gemeinsames Rundschreiben von Reichsbund Deutscher Beamten RBB und Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen BNSDJ über gegenseitige Zusammenarbeit / Anordnungen des Reichsjuristenführers und seines Stellvertreters (Jahresbeitrag 1936, Gliederung des Bundes National-Sozialistischer Deutscher Juristen, Aufgabe und Aufbau der Arbeitsgemeinschaft "Praktische Ausbildung der Volkswirte", Vertretung von Nichtariern vor den Arbeitsgerichten (" auch bei dieser Gelegenheit wird wiederholt, daß die Vertretung von Nichtariern stets auf eigene Gefahr geschieht, also vom BNSDJ weder gern gesehen noch etwa gefördert wird, und daß die Reichsführung des BNSDJ es nach wie vor ablehnt, sich bei durch Vertretung von Nichtariern entstandenen Schwierigkeiten schützend vor die betreffenden Bundesmitglieder zu stellen"), Unterbringung der Angestellten bisheriger jüdischer Notare, Beitragszahlung der Rechts- und staatswissenschaftlichen Hochschullehrer, Patentkongress, Auflösung von Sozietäten mit Juden) / Aus der Arbeit der Reichsgeschäftsstelle ( Arbeitslagernarbeitseinsatz der einzelnen Berufsgruppen, Niederlassung eines deutschen Anwalts in Alexandrien, stellen Vorbehalte für Versorgungs Anwärter und Nationalsozialisten, Organisationstalent, Juristen bei 1935, Reichsfachgrupperichter und Staatsanwälte, Reichsfachgruppehochschullehrer) / Personalien (Reichsschatzmeister Schwarz Ehrenmitglied der Deutschen Rechtsfront ("der Reichsjuristenführer, Reichsminister Dr. Frank, hat dem Reichsschatzmeister der NSDAP, Parteigenossen Franz Xaver Schwarz, am Tage seines 60. Geburtstages die Ehrenmitgliedschaft des Bundes National-Sozialistische Deutsche Juristen verliehen. Die Urkunde darüber hat folgenden Wortlaut: "Als Zeichen des Dankes für die in schweren Zeiten des Kampfes stets gewährte kameradschaft liche Unterstützung wie in Anerkennung der großen Verdienste um den wegweisenden Aufbau einer nationalsozialistischen Verwaltung wird dem Reichsschatzmeister der NSDAP die Ehrenmitgliedschaft verliehen Sie sind außer dem Führer das einzige Ehrenmitglied der großen deutschen Rechtswahrerorganisation") / Zum 9.November ("Als aktive Mitkämpfer vom 8. und 9.November 1923 haben, soweit wir nachträglich feststellen konnten, außer den im letzten Mitteilungsblatt Genannten noch die folgenden Mitglieder des Bundes National-Sozialistische Deutsche Juristen an historischen Marsch vom 9. November 1923 teilgenommen:" (folgen 15 Namen, teilweise Träger des Blutordens) / Berichte über Tagungen oder sonstige Veranstaltungen: Die fachwissenschaftliche Ausgestaltung des Deutschen Juristentages 1936, Sitzung der Reichsfachgruppenleiter des BNSDJ / Akademie für Deutsches Recht: Die neunte Vollsitzung der Akademie für Deutsches Recht (aufgeführt prominente Teilnehmer, zB. Zie Staatssekretäre Lammmers, Meißner, Stuckart, und Schlegelberger sowie die Gauleiter Julius Streicher, Telschow, Jordan und Weinrich, die Reichsfrauenführerin Frau Gertrud Scholz-Klink ), wiedergegeben u.a.eine Rede des Reichsjuristenführers (" den Dank der Akademie an den Führer und Reichskanzler dafür zum Ausdruck zu bringen, daß durch die grandiose Rechtsgestaltung der Nürnberger Gesetze ein großes Ziel des Nationalsozialismus verwirklicht worden ist. Wir nationalsozialistischen Rechtswahrer wurden und werden in der weiten Welt immer wieder angegriffen wegen der so genannten Judengesetzgebung. Ich muss daher ganz kurz und präzise zum Ausdruck bringen, daß das, was uns Deutschen Juristen aufgegeben ist, nur vom deutschen Geist aus geregelt und gelöst werden kann. Wir maßen uns nicht an, den Begriff etwa des Angehörigen eines anderen Volkes zu definieren. Aber was deutsch ist, das definieren wir allein! Wir müssen daher bitten, daß die Herren aus dem Ausland aus dieser Grundhaltung des nationalsozialistischen Rechtswollens entnehmen, daß wir genauso gut Deutsche sind, wie seit fünf Jahrtausenden die Angehörigen des jüdischen Volkes für sich beansprucht haben, Juden zu sein, und daß wir daher die Trennung von deutschem Volk und jüdischen Volk vollzogen haben in der klaren Mission, die uns aufgegeben ist. Die Nürnberger Gesetze sind die große revolutionäre Tat des Nationalsozialismus und - täuschen wir uns nicht! - die Welt schaut auf diese Gesetze als eine große, klare Errungenschaft. Wir haben die Fahne des Nationalsozialismus wieder aufgerichtet über einem neuen Wollen des Rechts, und dieses Wollen ist so gewaltig, daß wir erst allmählich in Generationen hineinwachsen ") sowie eine Ehrung "für den am 9.November 1923 an der Feldherrnhalle in München gefallenen Rat am Bayerischen Obersten Landgericht Dr.Theodor von der Pfordten" / Jahrestagung der Deutschen Landesgruppe der International Law Association. - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Nationalsozialismus, nationalsozialistisches Gedankengut, völkische Grundordnung, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, Sachsen, nationalsozialistisches Rechtswesen/Gerichtswesen, Justiz im Dritten Reich, deutscher Rechtswahrer, juristische Zeitschrift/Fachzeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Antisemitismus, Judengegnerschaft, Entjudung von Rechtsanwaltskanzleien




