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Verlag: Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung, Wetzlar, 2000
ISBN 10: 3935279272ISBN 13: 9783935279277
Anbieter: Hylaila - Online-Antiquariat, Wiesbaden, Deutschland
Buch Erstausgabe
Heft. Zustand: Gut. Zustand des Schutzumschlags: Kein Schutzumschlag. Erstausgabe. Erweiterte und veränderte Fassung des Vortrags vom 30. März 2000 im Stadthaus am Dom zu Wetzlar. 46 S. mit einigen s/w-Abbildungen, G-6.
Verlag: Wetzlar, 2000
Anbieter: ANTIQUARIAT Franke BRUDDENBOOKS, Lübeck, Deutschland
Buch
8° Broschur/Klebebindung. Zustand: Gut. 46 S. das Buch ist in gutem Zustand,Einband etwas berieben/bestossen, Wir senden umgehend mit beiliegender MwSt.Rechnung. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 150.
46 S., Oheft., geringe Lagerspuren. 35 Sprache: Deutsch.
Verlag: Wetzlar, 2000
Anbieter: Fundus-Online GbR Borkert Schwarz Zerfaß, Berlin, Deutschland
Buch
Zustand: Gut. 46 S.; 21 cm; geheftet. Gutes Ex. - . nicht nur im konkreten Reichsgerichtsfall, auch für die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte ganz allgemein ist die Frage der Exekution von großer Wichtigkeit. Das Staatsrecht des Alten Reichs der frühen Neuzeit war ja nicht statisch, wie man es für die Zeit nach dem Westfälischen Frieden lange angenommen hat. Es manifestierte und entwickelte sich in einer Abfolge von Fällen, die seit der Reichsreform fast durchweg in der äußeren Form reichsgerichtlicher Prozesse abgewickelt wurden. Zentrale Fragen des Reichsrechts wie Parität, Rekurs, der Streit um die Lokalkonimissionen u.a.m. werden in ihrer wahren Bedeutung erst greifbar im reichsgerichtlichen Prozeß. Besonders im Vollstreckungsstadium verdichteten sich die Probleme gleichsam wie in einem Brennspiegel. Wenn es darum ging - vielleicht sogar unter Einsatz militärischer Mittel - einem Richterspruch zur Durchsetzung zu verhelfen, mußte es zum Schwur kommen: konnte sich ein materiell oder formell von der reichsgerichtlichen Auffassung abweichendes ständisches oder konfessionelles Prinzip durchsetzen oder nicht, brachte die Anrufung des Reichstags die Sache - vielleicht endgültig - ins Stocken, oder konnte vielleicht auch umgekehrt eine Sache ohne oder sogar entgegen einem reichsrichterlichen Spruch, gestützt auf autonome ständische Kompetenzen, durchgesetzt werden? Auf dem Hintergrund dieser Fragestellung kann es im folgenden natürlich nicht um jede beliebige reichsgerichtliche Entscheidung bzw. Vollstreckung gehen. Die Prozesse hatten von ihrem Gegenstand her ganz unterschiedliche Bedeutung. Wenn z.B. in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in der schwäbischen oder fränkischen Provinz ein kleiner Junker anläßlich einer Jagd Streitigkeit Hasengarne pfänden ließ oder wenn es, etwa in der zweiten Hälfte des folgenden Jahrhunderts, darum ging, einen Gläubiger aufgrund einer Schuldverschreibung wegen ein paar tausend Gulden in ein verpfändetes Rittergut einzusetzen, spielten die eingangs erwähnten Probleme in der Regel keine Rolle. Im ersten Fall genügte dann meist ein geschärftes Mandat. Der Beklagte gab dann, um weitere Rosten zu vermeiden, das gepfändete Hasengarn - vielleicht nicht mehr ganz gebrauchstüchtig - zurück und ließ diesen Vorgang dem Reichskammergericht mit einem notariellen Paritionsinstru-ment anzeigen. (S. 6) Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550.