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Verlag: Wolfenbüttel, gedrukt bey den Sternen, im Jaar., 1663
Anbieter: Antiquariat + Verlag Klaus Breinlich, Offenbach am Main, Deutschland
Verbandsmitglied: BOEV
Gr.-8vo. Vortitel, mit Allegorie u. Porträt Augusts, Tb., Wappen Braunschweig-Lüneburgs, 4 Bll. (Praefatio), 806 S., 53 Bll. (Register), 4 handbeschr. Bll. von alter Hand. Schlichter zeitgenössischer Halbpergamentband. Die erneuerte Hofgerichtsordnung von 1663 fällt in die Regierungszeit Augusts II. (Augusts des Jüngeren), Herzog zu Braunschweig-Lüneburg, Fürst von Braunschweig-Wolfenbüttel, dessen Regentschaft über dreißig Jahre währte (1635 bzw. 1644 bis 1666). Aus dem Aussterben der Wolfenbütteler Linie des welfischen Hauses im Jahre 1634 erwuchs ein heftiger Erbfolgestreit, in dem sich August mit Hilfe Kaiser Ferdinands II. durchsetzte, aber erst 1644 seine Regentschaft auch tatsächlich antreten konnte. Das geschwächte Fürstentum wurde von August tatkräftig und klug wieder aufgebaut. Reformen des Kirchen-, Schul-, Finanz- und Justizwesens standen im Vordergrund. Unter anderem wurde die Hofgerichtsordnung von Herzog Julius aus dem Jahre 1571 einer Revision unterzogen.