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Verlag: G. Reimer,, Berlin,, 1841
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
OLwd. Berlin, G. Reimer, 1841. 8vo. (Nachdruck, Frankfurt am Main 1970). VIII, 373 S. OLwd.
Anbieter: Buch & Consult Ulrich Keip, Berlin, Deutschland
Berlin, Natorff, 1832. VI, 477 S., 1 Bl. u. 1 Bl. Anzeigen. Pappband d. Zeit mit Rückenschild (berieben, Ecken bestoßen). Titel leicht fleckig, sonst sauber.
Verlag: Berlin; Gedruckt und verlegt bei G. Reimer, 1841
Anbieter: Fundus-Online GbR Borkert Schwarz Zerfaß, Berlin, Deutschland
Buch Erstausgabe
Zustand: Sehr gut. VIII; 373 Seiten; 20,5 cm; fadengeh., rückengoldgepr. Leinenband. Sehr gutes Exemplar; nachgebunden / Verlagseinband von de Gruyter, um 1980; die Originalseiten innen stw. minimal fleckig; sehr schön erhaltenes Werk von 1841. - Vorwort dat. von 1838. - EA. - In Frakturschrift. - Friedrich Wilhelm von Tigerström (* 6. März 1803 in Bassin, Kreis Grimmen; 28. Oktober 1868 ebenda) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Nach Studien in Göttingen und Berlin promovierte er 1826 zum Doktor beider Rechte in Greifswald, wo er von 1831 bis 1849 als unbesoldeter außerordentlicher Professor römisches Zivilrecht lehrte. 1849 zog er sich auf das Erbgut Bassin zurück. Tigerström verfasste mehrere Bücher zum römischen Recht. (wiki) // "Bei dieser äußeren Geschichte des Römischen Rechts, welche nicht erst in unseren Tagen gründliche Bearbeitung gefunden hat, ist das Einzelne nach den von Hugo und anderen Zeitgenossen gewählten vier Perioden zusammengestellt, weil die vorzutragenden so verschiedenartigen Gegenstände einzeln am wenigsten aus entscheidenden Grundgesichtspunkten abgeleitet werden können. " (Vorwort 1838) // INHALT / Hauptkapitel: Erste Periode. Von Roms Erbauung bis zu den 12 Tafeln. Von Jahr 1 - 300 oder 750 - 450 v.Chr. ----- Zweite Periode. Von den 12 Tafeln bis auf Cicero. Von Jahr 300 - 500 oder 450 - 100 v.Chr. ----- Dritte Periode. Von Cicero bis auf Alexander Sever. Von Jahr 650 - 1000 oder 100 v. - 250 n.Chr. ----- Vierte Periode. Von Alexander Sever bis auf Justitian. Von Jahr 1000 - 1300 oder 250 - 550 n.Chr. ----- Anhang: Fortbildung des Römischen Rechts seit Justitian bis auf unsere Zeiten (Übersicht ----- Schicksale des Römischen Rechts im Orient ----- Schicksale des Römischen Rechts im Occident ----- Glossatoren und deren Bemühungen ----- Verbreitung des Römischen Rechts außer Italien ----- Bearbeitung des Römischen Rechts seit den Glossatoren). Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550 Mit einem Anhang über die Fortbildung und Bearbeitung des Römischen Rechtes seit Justitian. (1. Auflage).
Verlag: Berlin, Reimer, 1826
Anbieter: Antiquariat Andreas Moser, Inh. W.Klügel, Wien, Österreich
Buch Erstausgabe
XIV, 384 SS. Pbd.d.Zt. mit Rsch. ADB XXXVIII, 295. - Erstausgabe. - Friedrich Wilhelm von Tigerström (6. März 1803 auf dem Rittergut Bassin (Pommern); - 28. Oktober 1868 ebenda) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Nach Studien in Göttingen und Berlin promovierte er 1826 zum Doktor beider Rechte in Greifswald, wo er von 1831 bis 1849 römisches Zivilrecht lehrte. 1849 zog er sich auf das Erbgut Bassin zurück. Tigerström verfasste mehrere Bücher zum römischen Recht. - Durchgehend gebräunt und etwas stockfleckig, Einband rundum etwas berieben und bestoßen.
Verlag: G. Reimer, Berlin, 1831
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
Berlin, G. Reimer, 1831-1832. 8vo. (Reprint Scientia Verlag Aalen 1983) XII, 416 S.; VI, 477 S. (zusammen 910 S.) 2 Teile in einem Org.-VerlagsLeinen. Fr. Wilhelm von Tigerström (1803-1868) stammte aus einer ursprünglich schwedischen Familie, die sich in Vorpommern niedergelassen hatte, besuchte das Gymnasium zu Greifswald und studierte dann in Göttingen Rechtswissenschaften. Im Wintersemester 1820-1821 wechselte er zu Savigny nach Berlin, wo er bis 1825 studierte und neben römischrechtlichen Studien auch philosophische Vorlesungen besuchte. 1826 wurde er in Greifswald zum Dr. iur. promoviert, wo er im Jahre 1831 ohne Habilitatrion zum Extraordinarius ernannt wurde. Die Beförderung zum Extraordinarius erfolgte gegen den Willen der juristsichen Fakultät, so daß Tigerström nach universitätsintenrnen Auseinandersetzungen im März 1849 die Entbindung seines Lehramtes beantragte. Er zog sich auf sein Gut in Vorpommern zurück, wo er auch im Herbst 1868 starb. Seine Ernennung zum Extraordinarius ruht wesentlich auf seiner großen Monographie zum Dotalrecht. Das Werk hat Tigerström beinahe parallel zu Hasses Werk zum ehelichen Güterrecht begonnen, ".ohne daß ich von dem Unternehmen wußte", so Tigerström in seiner Vorrede. Erster Band 1: Begriff und Wesen der dos 2: Rechte an der dos: Rechte des Mannes - Rechte der Frau Zweiter Band 3: Restitution der dos 4: A. Pfandrecht wegen der dos - B. Pacta dotalia.