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  • Eichhorn, Karl Friedrich

    Verlag: Göttingen, Vandenhöck & Ruprecht, 1834-1836, Auflage: 4., vermehrte und verbesserte, 1834

    Anbieter: Buchfink Das fahrende Antiquariat, Brugg, AG, Schweiz

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    kartoniert; feste, unbedruckte, marmorierte Einbände der Zeit, handbeschriftete Rückenschilder / 4 Bände / Anz. Seiten: XXIII, 838, XVIII, 765, XVI, 551, XVIII, 866 / 13,5 x 21,8 cm / Zustand: gut, mässige Alters-/ Gebrauchsspuren; Einbände berieben, Kanten teils beschabt, Papier stärker stockfleckig, Bibliotheksstempel auf Titelseiten, handschriftliche Nummerierung auf Innendeckeln. handbeschriftete Rückenetiketten Ganzseitige Widmung auf Vorsatz des ersten Bandes Sprache: de.

  • EICHHORN, Karl Friedrich,

    Verlag: Göttingen, bey Vandenhoeck und Ruprecht, 1818-1823., 1823

    Anbieter: Antiquariat + Verlag Klaus Breinlich, Offenbach am Main, Deutschland

    Verbandsmitglied: BOEV

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    1.-2. (verbess.) Ausgabe. 4 Bde. 8vo. (I, 2.A. 1818:) XVI, 464; (II, 2.A. 1819:) XIX, 628; (III, zur 1. u. 2.A. gehörig, 1819:) XII, 499; (IV, 1.A. 1823:) XVIII, 830 S. Zeitgenössische Pappbände mit Rückentitelschildern u. 3-seitigem Grünschnitt. (Ebde. leicht berieben, alte Rückentitelschilder stellenw. abgeplatzt). Prototyp einer ganzen Lehrbuchtradition! - Epochale Bedeutung erfuhr Eichhorn (1781-1854) durch seine rechtshistorischen Schriften, insbesondere durch sein hier vorliegendes monumentales Werk zur deutschen Rechtsgeschichte, das ihm den Beinamen eines 'Vaters der modernen deutschen Rechtsgeschichte' einbrachte. Eichhorn war der kongeniale Partner von Savigny für den Aufbau einer historischen Schule germanistischer Prägung. Savigny berief Eichhorn im Jahre 1811 an die neu gegründete Universität zu Berlin, die er im Jahre 1817 in Richtung Göttingen wieder verließ, um 1832 nochmals auf Zureden Savignys seine Lehrtätigkeit in Berlin aufzunehmen. Das vorliegende Hauptwerk wurde zum Prototyp einer ganzen Lehrbuchtradition, in der die Anordnung des Stoffs "von der Verfassungsgeschichte bis zu den Rechtsquellen reichenden Entwicklungsgeschichte des 'deutschen' (d. h. nichtrömischen) Rechts einerseits und der systematisch-dogmatisch geordneten Darstellung ebendiese (Privat-)Rechts andererseits" reicht (vgl. G. Dilcher in: Stolleis 188/189).

  • EICHHORN, Karl Friedrich,

    Verlag: Göttingen, bei Vandenhoeck und Ruprecht, 1843-1844., 1844

    Anbieter: Antiquariat + Verlag Klaus Breinlich, Offenbach am Main, Deutschland

    Verbandsmitglied: BOEV

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    5., verbesserte (letzte!) Ausgabe. 4 Bde. 8vo. (I:) XXVIII, 773; (II:) XVI, 725; (III:) XVI, 514; (IV:) XVIII, 786 S. Neuere dunkelblaue Halbleinenbände mit Rückentitelprägung. (stellenw. etw. gebräunt, engerer Beschnitt, Eintragung von alter Hand a. T. unten). Exlibris Hans-Constantin Faussner. Stolleis 188f. - Eichhorn (1781-1854) gilt mit vorliegendem Werk als "Vater der deutschen Rechtsgeschichte". Er war seit 1805 Prof. in Frankfurt an der Oder, seit 1811 an der neugegründeten Berliner Universität, seit 1817 in Göttingen. Er wurde nach Berlin als Vertreter des deutschen Rechts berufen, neben Savigny, der das Römische Recht vertreten sollte. Mit dem seiner "Deutschen Staats- und Rechtsgeschichte" gilt Eichhorn als Begründer des germanistischen Zweigs der Historischen Rechtsschule. Das Werk wurde zum Prototyp einer ganzen Lehrbuchtradition, in der die Anordnung des Stoffs "von der Verfassungsgeschichte bis zu den Rechtsquellen reichenden Entwicklungsgeschichte des 'deutschen' (d. h. nichtrömischen) Rechts einerseits und der systematisch-dogmatisch geordneten Darstellung ebendiese (Privat-)Rechts andererseits" reicht (vgl. G. Dilcher in: Stolleis 188/189).

  • EICHHORN, Karl Friedrich,

    Verlag: Göttingen, bei Vandenhoeck und Ruprecht, 1843-1844., 1844

    Anbieter: Antiquariat + Verlag Klaus Breinlich, Offenbach am Main, Deutschland

    Verbandsmitglied: BOEV

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    5., verbesserte (letzte!) Ausgabe. 4 Bde. 8vo. (I:) XXVIII, 773; (II:) XVI, 725; (III:) XVI, 514; (IV:) XVIII, 786 S. Zeitgenössische einfache Leinenbände mit handbeschr. Rückentitelschildern. (Ebde. etw. berieben, sonst schöner Zustand). Letzte Ausgabe! - Eichhorn (1781-1854) gilt mit vorliegendem Werk als "Vater der deutschen Rechtsgeschichte". Er war seit 1805 Prof. in Frankfurt an der Oder, seit 1811 an der neugegründeten Berliner Universität, seit 1817 in Göttingen. Er wurde nach Berlin als Vertreter des deutschen Rechts berufen, neben Savigny, der das Römische Recht vertreten sollte. Mit dem seiner "Deutschen Staats- und Rechtsgeschichte" gilt Eichhorn als Begründer des germanistischen Zweigs der Historischen Rechtsschule. Das Werk wurde zum Prototyp einer ganzen Lehrbuchtradition, in der die Anordnung des Stoffs "von der Verfassungsgeschichte bis zu den Rechtsquellen reichenden Entwicklungsgeschichte des 'deutschen' (d. h. nichtrömischen) Rechts einerseits und der systematisch-dogmatisch geordneten Darstellung ebendiese (Privat-)Rechts andererseits" reicht (vgl. G. Dilcher in: Stolleis 188/189).

  • EICHHORN, Karl Friedrich,

    Verlag: Bey Vandenhöck & Ruprecht, Göttingen, 1834

    Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland

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    Vierte Ausgabe. Erster (.vierter) Theil. Göttingen, Bey Vandenhöck & Ruprecht, 1834-1836. Oktav. (1: Neu ausgearbeitet 1834) XXIII, 883 S.; (2: verbessert und vermehrt 1835) XVIII, 765 S.; (3: verbessert und vermehrt 1836) XVI, 551 S.; (4: verbessert und vermehrt 1836) XVIII, 866 S. Sehr schöne, zeitgenössische Halbpergamentausgabe muit Pergamentecken und Kiebitzpapierüberzug auf den Buchdeckeln. Epochale Bedeutung erfuhr Karl Friedrich EICHHORN (1781-1854) durch seine rechtshistorischen Schriften, insbesondere durch sein monumentales Werk zur deutschen Rechtsgeschichte, das ihm den Namen des "Vaters der modernen deutschen Rechtsgescichte" einbrachte. Eichhorn war der kongeniale Partner von Savigny in dem Aufbau einer historischen Schule germanistischer Prägung. Savigny rief Eichhorn im Jahre 1811 an die neu gegründete Universität zu Berlin, die er im Jahre 1817 in Richtung Göttingen wieder verliess, um 1832 nochmals auf Zureden Savigny seine Lehrtätigkeit in Berlin aufzunehmen.

  • Rechtswesen - Eichhorn, Karl Friedrich.

    Verlag: Göttingen, Vandenhoeck und Ruprecht, 1843-1844., 1844

    Anbieter: Biblion Antiquariat, Zürich, ZH, Schweiz

    Verbandsmitglied: GIAQ ILAB VEBUKU

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    5. verbesserte Auflage. 4 Bände cplt. 8°. XXVIII, 773 S., 1 S.; XVI, 725 S.; XVI, 514 S.; XVIII, 786 S. Leinenbände der Zeit mit goldgepr. Rückentiteln und Bandnummer und blindgepr. Deckelverzierungen. Rücken etwas verblasst. Ex Libris auf Vorsätzen, Stempel auf Titelblättern. Vereinzelt etwas fleckig). Letzte Auflage. - Karl Friedrich Eichhorn (1781-1854) besuchte als Schüler J. St. Pütters, G. Hugos, J. Claproths, A. L. Schlözers und anderer die Universität in Göttingen. Neben Jurisprudenz studierte er Geschichte und historische Hilfswissenschaften bei J. Ch. Gatterer und anderen. Nach der Promotion zum Doktor beider Rechte begab er sich auf Reisen nach Wetzlar, Regensburg und Wien, um sich mit der Reichspraxis, vor allem dem Reichsprozess bekannt zu machen. 1803 Habilitation in Göttingen, 1804 daselbst Beisitzer des Spruchkollegs, 1805 ausserordentlicher Professor in Frankfurt/Oder, wo er, geradezu "polyjuristisch" tätig, das bedeutendste seiner Werke, die "Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte" verfasste. Das Mitglied des Tugendbundes und einer Freimaurerloge meldete sich, 1811 neben F. K. von Savigny nach Berlin berufen, 1813 als Freiwilliger und machte als Offizier die Befreiungskämpfe in Ostdeutschland, die Schlacht bei Leipzig und den Feldzug nach Frankreich mit. 1816 wurde er nach Göttingen als ordentlicher Professor des deutschen und kanonischen Rechts berufen und entfaltete in den folgenden Jahren eine ungewöhnlich erfolgreiche Vorlesungstätigkeit; diese und die erlittenen Kriegsstrapazen erschütterten seine Gesundheit früh, so dass er 1824 beurlaubt und 1829 emeritiert wurde, nachdem er eine Rückberufung nach Berlin 1819 abgelehnt hatte. Seinen Wohnsitz nahm er nunmehr auf dem 1824 erworbenen Ammerhof bei Tübingen, leidlich gesundet, folgte er 1832 einem erneuten Ruf an die Universität Berlin, wo er sich in den folgenden Jahren aber hauptsächlich - als Mitglied des Geheimen Obertribunals und des Staatsrats - der Praxis zuwandte. 1847 erneut erkrankt, zog er sich nach Tübingen zurück. Eichhorn gilt mit Recht als "Vater der deutschen Rechtsgeschichte". Obwohl der Aufklärungsepoche und den Göttingern stark verpflichtet, gab er in seinem 1808 erstmals erschienenen Hauptwerk dem bisher rein pragmatisch betriebenen "Deutschen Recht" eine echt historische Grundlage. Zwar sah auch er in der Rechtsgeschichte vor allem die Lehrmeisterin des geltenden Rechts und nahm wenig Anteil sowohl an der durch Jak. Grimm massgeblich bestimmten romantisch-antiquarischen Richtung als auch an der Hinwendung zur genetisch-historischen Geschichtsauffassung. Dennoch wurde er neben dem ihm befreundeten und ihn zugleich überschattenden Savigny Mitbegründer der Historischen Rechtsschule, deren germanistischen Zweig ihm sein Wachstum verdankt. Zusammen mit Savigny schuf er in der Zeitschrift für geschichtliches Recht ein erstes vollgültiges Organ rechtshistorischer Arbeit. Daneben blieb er dem geltenden Kirchenrecht, vorab dem der Protestanten, zugewandt. Neben der "Staats- und Rechtsgeschichte", die 5 Auflagen erlebte, und einer weniger gelungenen, jedoch ebenfalls vielbenützten "Einleitung in das deutsche Privatrecht" (1824, 51845), sowie neben kaum ins Gewicht fallenden Monographien erlangten seine "Grundsätze des Kirchenrechts der Katholischen und Evangelischen Religionspartei in Deutschland" (1831/33) länger anhaltende Bedeutung. Entscheidend für die Bewertung des Rechtshistorikers Eichhorn ist jedoch, dass er die deutsche Rechtsgeschichte erstmals auf sichere, wenn auch noch schmale Quellengrundlage stellte und in ihr die herkömmliche Reichs- und Staatsgeschichte mit der Geschichte des Privatrechts verband. - Friedensklasse des Pour le mérite (1842), Mitglied der Akademie der Wissenschaften Berlin und München. (Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 378-379). Sprache: deutsch.

  • EICHHORN, Karl Friedrich (1781-1854),

    Verlag: Bey Vandenhöck & Ruprecht,, Göttingen,, 1843

    Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland

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    4 Halbleinenbände. Fünfte, verbesserte (letzte) Ausgabe. 4 Bde. Göttingen, Bey Vandenhöck & Ruprecht, 1843-44. 8vo. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2012) (1:) XXVIII, 773 S.; (2:) XVI, 725 S.; (3:) XVI, 514 S.; (4:) XVIII, 786 S. (zusammen 2876 S.). 4 Halbleinenbände. Letzte Ausgabe des Gründungswerkes der germanistischen Rechtsgeschichte! Bestell-Nr.: Sav-37 ISBN: 978-3-940176-52-3 F. C. v. SAVIGNY bestimmte für den Aufbau und zur Ergänzung der historischen Schule den jungen Karl Friedrich von Eichhorn, der neben dem von Savigny betreuten romanistischen Zweig den germanistischen ausbauen sollte. Dieser Mitbegründer der historischen Schule war vollberechtigt, eigenständig und für den engeren Forschungskreis der germanistische ausgerichteten Juristen nicht minder einflussreich. Der zu Jena geborene, väterlicherseits aus einer alten Pastorenfamilie abstammende Eichhorn war im Gegensatz zu dem adeligen, distanzierten, stets gut betuchten Savigny ein strebsamer Student, der auch die Geselligkeit suchte, in Reiten und Fechten äußert gewandt war. 1803 habilitierte er sich in Göttingen nach einer Studienreise nach Wetzlar, Regensburg und Wien. Eichhorn hielt Vorlesungen über die Geschichte des Deutschen Reichs, deutsches Staatsrecht und den Reichsprozeß, ganz in der Tradition der Pütterschen Schule. Da eine Anstellung in Göttingen nicht in Aussicht stand, nahm er 1805 einen Ruf als Ordinarius an die Universität zu Frankfurt an der Oder an. Dort entstand der erste Band seines Hauptwerkes, dessen Vorrede mit dem 8. Mai 1808 datiert ist. Aufgrund dieser Publikation erreichte ihn durch Kabinettsordre vom 4. März 1811 der Ruf an die neugegründete Universität in Berlin, wo er neben Savigny, Biener und Schmalz das zweite Semester der jungen Rechtsfakultät bestritt. Seine Vorlesungen galten der deutschen Rechtsgeschichte, dem deutschen Privatrecht und dem Zivilprozeß. Eine Unterbrechung erlebte die junge Universität und der Lehrbetrieb durch die Napoleonischen Befreiungskriege. Während Savigny in Berlin sich zu Exerzierübungen meldete, zog Eichhorn ins Feld und machte alle Schlachten einschließlich der Leipziger Völkerschlacht mit. In der Folgezeit gründete er mit Savigny zusammen die ?Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft". Eichhorn hat neben seinem ergänzenden Programmartikel ?Über das geschichtliche Studium des deutschen Rechts" wichtige Beiträge beigesteuert. Getrübt durch sein Verhältnis zu Schmalz und bedrängt von seinem Vater nahm er 1816 einen Ruf nach Göttingen an, wo er ab 1817 Vorlesungen hielt. Kurze Zeit nach Ablehnung eines Rufes wieder nach Berlin stellte sich bei Eichhorn ein Brustleiden ein, das ihm 1829 schließlich zur Aufgabe der Professur zwang. Nach einer Besserung seines Gesundheitszustandes gelang es vor allem Savigny, ihn 1832 wieder für Berlin zu gewinnen. Doch bereits 1834 musste Eichhorn wieder seine Lehrtätigkeit einstellen, der 1846 eine endgültige Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen erfolgte. In Köln, bei seinem Sohne Otto wohnend, verstarb er schließlich am 4. Juli 1854. Eichhorns Ruhm bis heute begründet seine deutsche Staats- und Rechtsgeschichte, deren Ausgabe fünf Auflagen erlebt hat. Es stellt die Geschichte der deutschen politischen und staatsrechtlichen Entwicklung, der deutschen Rechtsquellen, sowie der deutschen Privat-, Straf- und Prozeßrechts chronologisch in großen Zügen und Epochen dar, so dass ein umfassendes Bild des gesamten Staats- und Rechtszustandes entsteht, auch unter Berücksichtigung der Territorialgeschichte in ihren Grundzügen und der wichtigeren territorialrechtlichen Vorgänge. Die letzte, im vierte Bande behandelte Periode reicht unmittelbar in die Gegenwart von Eichhorn mit Ausnahme des 1840 noch geltenden Rechts, da er sonst in die dogmatische Darstellung seines nachfolgenden Lehrbuch des deutschen Privatrechts eingegriffen hätte. Der Zweck der Darstellung folgt der Vorgabe und Überzeugung der historischen Rechtsschule, Eichhorn wollte mit diesem Opus der Grundlage der Darstell.

  • Bild des Verkäufers für Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte 1. zum Verkauf von Augusta-Antiquariat GbR

    Geschichte. - Eichhorn, Karl Friedrich.

    Verlag: Göttingen. Vandenhoeck und Ruprecht., 1843

    Anbieter: Augusta-Antiquariat GbR, Diedorf OT Biburg, Deutschland

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    Fünfte verbesserte Ausgabe. Erster Theil. 19,5x12,5 cm. XXVIII, 773 S., Hardcover, Halblederband, Kanten bestoßen, Deckel und Rücken etwas beschabt. Deckel m. gold. Wappen, Innen guter, sauberer Zustand, Ernst August Stempel a. Vorsatz.

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    Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Bücher zählen bis heute zu den wichtigsten kulturellen Errungenschaften der Menschheit. Ihre Erfindung war mit der Einführung des Buchdrucks ähnlich bedeutsam wie des Internets: Erstmals wurde eine massenweise Weitergabe von Informationen möglich. Bildung, Wissenschaft, Forschung, aber auch die Unterhaltung wurde auf neuartige, technisch wie inhaltlich revolutionäre Basis gestellt. Bücher verändern die Gesellschaft bei heute.Die technischen Möglichkeiten des Massen-Buchdrucks führten zu einem radikalen Zuwachs an Titeln im 18. Und 19 Jahrhundert. Dennoch waren die Rahmenbedingungen immer noch ganz andere als heute: Wer damals ein Buch schrieb, verfasste oftmals ein Lebenswerk. Dies spiegelt sich in der hohen Qualität alter Bücher wider.Leider altern Bücher. Papier ist nicht für die Ewigkeit gemacht. Daher haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, das zu Buch gebrachte Wissen der Menschheit zu konservieren und alte Bücher in möglichst hoher Qualität zu niedrigen Preisen verfügbar zu machen.

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