Savigny System

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STAMMLER, Rudolf, Theorie der Rechtswissenschaft. Halle an der Saale, Buchhandlung des Waisenhauses, 1911.
Erste Ausgabe! Die Theorie der Rechtswissenschaft stellt eine umfassende juristische Methodenlehre dar. Nach dem Gesetzespositivismus am Ende und der historischen Schule von Savigny zu Beginn 19. Jahrhunderts begründet Stammler das juristische System in Form der Jurisprudenz als Wissenschaft. Einleitung 1: Der Begriff des Rechts 2: Das gelten des Rechts 3: Die Kategorien des Rechts 4: Die Methodik des Rechts 5: Das System des Rechts 6: Die Idee des Rechtes 7: Die Technik des Rechtes 8: Die Praxis des Rechtes 9: Die Geschichte des Rechtes Stammler greift einen Gedanken des Pandektenrechts auf, nämlich das Erstellen einer "reinen Rechtslehre". Die Pandektisten suchten in der Betrachtung der Lehre des römischen Rechts über den Wirkungszeitraum die "reinen Lehren des Rechts" herauszuarbeiten, also diejenigen Lehren, die nicht zeitbedingt ausgeschieden sind. Bei Stammler ist die Betrachtung rechtsphilosophoischer Art, indem er die allgemeingültigen Kategorien des Rechts herauszuarbeiten sucht.

Gr.-8vo. VII, 851 S. Repräsentativer, brauner Halblederband und Buntpapier auf den Buchdeckeln.

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Savigny, Friedrich Carl v., System des heutigen römischen Rechts. 8 Bde. sowie Sachen- u. Quellenregister hrsg. v. O. L. Heuser. Berlin, Veit u. Comp., 1840-1849 u. 1863 (Register). Zus. 4574 S. In 9 Pp.-Bde. d. Zt. geb. (Ecken u. Kanten bestossen). - Bd. 1 oberes Kapital etwas defekt sowieText teilweise stockfleckig; Registerband minim abweichender Pp.-Bd.
...die vielleicht bedeutenste zivilistische Leistung in der Geschichte der Rechtswissenschaft... (Gmür). - ... Er durchdachte die dogmatische Tradition u. besonders die römischen Quellen neu u. brachte sie in oft genialer Reduktion u. Geltungskritik in ein wirkliches 'heutiges System', eben ein nach Prinzipien für 1840 geordnetes juristisches Ganzes... (J. Rückert in: Stolleis Juristen ). - Das Register liegt in 3. Auflage (1863) vor.

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Savigny, Friedrich Carl v., System des heutigen römischen Rechts. 8 Bde. sowie Sachen- u. Quellenregister hrsg. v. O. L. Heuser. Berlin, Veit u. Comp., 1840-1851. Zus. 4610 S. In 8 braune Hldr.-Bde. d. Zt. geb. mit roten, goldgepr. Rückenschildchen u. 1 Pp.-Bd. d. Zt. (Register). - Rücken stärker berieben sowie Kanten u. Ecken bestossen; 3 Bände im Falz wenig angebrochen u. Bd. 1 Rücken fachmännisch erneuert. - Alle Bände liegen in der ersten Ausgabe vor.
...die vielleicht bedeutenste zivilistische Leistung in der Geschichte der Rechtswissenschaft... (Gmür). - ... Er durchdachte die dogmatische Tradition u. besonders die römischen Quellen neu u. brachte sie in oft genialer Reduktion u. Geltungskritik in ein wirkliches 'heutiges System', eben ein nach Prinzipien für 1840 geordnetes juristisches Ganzes... (J. Rückert in: Stolleis Juristen ).

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WENING-JNGENHEIM, J(ohann) N(epomuk) von, Lehrbuch des Gemeinen Civilrechtes, nach Heise's Grundriß eines Systems des gemeinen Civilrechtes zum Behuf von Pandecten-Vorlesungen. München, bei Ernst August Fleischmann, 1822-25.
"Dem Herrn Präsidenten A. Heise zum Zeichen innigster Hochachtung und Verehrung gewidmet von dem Verfasser". Seltenes Pandektenlehrbuch, das die Pandektenvorlesung im frühen 19. Jahrhundert dokumentiert! Das System der Pandekten, das später auch dem BGB zugrunde gelegt wurde, schuf der Heidelberger Rechtsprofessor Heise. Besondere Bedeutung bei der Verbreitung kam natürlich Savigny zu, der diese Systematik anerkannt hat. Das Pandektenlehrbuch von Wening-Ingenheim (1790-1831) verbreitete diese Systematik, wobei vielfach unterstellt worden sit, daß die darin eingearbeitete Vorlesungen gar nicht von Wening-Ingenheim stammten, sondern von Heise selbst gehalten worden sind.

3 Bde. 8vo. (I:) XXIII, 340, 2 Bll.; (II:) XXIV, 424, 3 Bll.; (III:) XXVI, 2 Bll., 424 S. Hübsche Pappbände d. Zt. mit Rückenschildchen (etw. berieben), mit Rotschnitt.

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