Du die Zeitschrift

Es wurden insgesamt 3090 Einträge zu 'Du die Zeitschrift' gefunden (Stand: 12.05.2012).

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Islam - Die Begegnung am Mittelmeer - Du 640, Zürich Ta - Media Ag 1994
Guter Zustand

du - die zeitschrift der kultur; die geschichte - die lehre - die frauen - die künste - der alltag - die politik - fotografie; 200 seiten mit vielen abbildungen; gutes und sauberes exemplar; 1,1 kg versandgewicht; Erste Auflage Kein Schutzumschlag Illustr. Karton - Broschur 23 cm x 33 cm Zeitschrift

[SW: 002665; Du 640 juli/august 1994 Islam]

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Friedrich Dürrenmatt (70) - Havel, Kunst, Kosmos, Kollaps, Die Schweiz. 1991 - Du 599, Zürich Tages Anzeiger AG 1991
Guter Zustand

du 599 - die zeitschrfit der kultur heft nr. 1, januar 1991; die rede zur verleihung des gottlieb - duttweiler - preises, federzeichnungen, aus dem schrebergarten. eine text - collage, gouachen, engelloses babylon, die kunst als mittel der vorstellungskraft; 96 seiten mit dem poster ohne die schallplatte; gutes exemplar; Erste Auflage Kein Schutzumschlag Illustr. Karton - Broschur 23 cm x 33 cm Zeitschrift

[SW: 001721; Du 599 Zeitschrift Dürrenmatt]

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Du - Zeitschrift der Kultur. -: Du - Die Zeitschrift der Kultur. Nr. 612. 2/1992. Zürich: Conzett & Huber 1992

4° Broschiert - Sehr guter Zustand. Wohl kaum gelesen. Aus dem Inhalt: Freie Theater: Das lustvolle Chaos. Urs Widmer. Freier Autor, freies Theater. - Markus Luchsinger. Fiona Templeton. Du - die Stadt . - Renate Klett. Theatre Repere. Die Schlittschuhläufer des Todes. - Peter Burri. Wolfram Berger. Bibeln verkaufen in Kairo. - Karin Kathrein. Serapions Theater. Bildkraft der Träume. - James Strahs. Die Wooster Group. Existentialismus mit Slapstick. - Neville Tranter und seiner verderbten Stuffed Puppets . - Klaus Völker. Die ganze Welt ist Bühne und Mann und Frau bloss eine freie Gruppe .

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REVUE HISTORIQUE: de Droit Francais et Etranger. Publiee sous la Direction de MM. Ed. Laboulaye, E. de Roziere, R. Dareste et C. Ginoulhiac. Paris, Auguste Durand, Librairie, 1855-1943.
Die Kraft und Wirkung des römischen Rechts, genauer des "heutigen römischen Rechts" im Sinne von Savigny und der historischen Rechtsschule, zeigt die 1855 (noch zu Lebzeiten Savignys) unter der Federführung eines der bedeutendsten französischen Juristen des 19. Jahrhunderts Edouard Laboulaye (1811-1883) herausgegebene große französische rechtshistorische Zeitschrift "Revue historique de Droit Francais et Etranger". Die Rechtsgeschichte insgesamt, die Vorstellung des Rechts der einzelnen europäischen Ländern war angedacht als geistige Grundlage einer völkervereinigende Energie. Reform statt Revolution durch rechtshistorisches Wissen. Sitte und Moral aufgrund der Kenntnis anderer Rechtsvorstellungen, das war die rechtliche, sittliche wie politische Vorstellung von Laboulaye. Gerade die Bände des 19. Jahrhunderts zeigen die Vorwegnahme der globalisierten Weltanschauung, der grenzenüberschreitenden Betrachtung. Aus deutscher Sicht bergen die Jahrgänge des 19. Jahrhunderts aus heutiger Sicht Überraschendes. Die akademische Welt in Frankreich beherrschte fast überwiegend die deutsche Sprache, gleiches gilt für die Kenntnis der französischen Sprache auf der deutschen Seite. Gerade Laboulaye war außerordentlich gut über die politischen wie rechtlichen Verhältnisse in Deutschland informiert: Savigny war zunächst sein großes Vorbild. In der Sprengung nationaler rechtlicher Vorstellungen durch das "heutige römische Recht" und die europäische Grundierung durch die historische Schule sah er sein rechtspolitisches Ziel verwirklicht. Wenig später geriet er in Begeisterung über die aus einem vielfachen Völkertum entstehenden USA, denen er dann auch viele Publikationen widmete. Seine Revue historique nimmt bis heute in Frankreich den Rang ein, den im deutschprachigen Raum die Zeitschrift der Savigny-Stiftung nach wie vor behauptet. Die deutsche Rechtswissenschaft und die deutsche Rechtsliteratur erhielt breiten Raum in der Zeitschrift. Der Krieg 1870/71 minderte diese gegenseitige Wertschätzung noch wenig, aber der Erste Weltkrieg hatte gravierende Folgen, die Berichterstattung über die deutsche Rechtsliteratur verdünnte sich bis zum 2. Weltkrieg, und versiegte dann ganz. Insoweit ist die gesamte Zeitschrift auch die beste Dokumentation der deutsch-französischen Wissenschaftsbeziehungen von 1855 bis 1943. Jedoch das Faszinierendste an der Revue historique ist das Verständnis der Wissenschaft als geistige Energie weit über die fachgezogenen Grenzen hinaus. Serie I: Tome 1(1855) - 15 (1869) Revue historique Serie II: Tome 1 (1870) - 6 (1876) (Reprint): Revue de legislation Serie III: Tome 1(1877) - 45 (1921) (Bde. 23, 27, 29,31 in Reprint) Nouvelle Revue historique Serie IV: Tome 1 (1922) - 22 (1943): Revue Historique Tables des cinquante premiers volumes (1855-1905) publiees par J. Tardif et F. Senn. (Paris 1908) Tables de la Revue de Legislation ancienne et moderne et de la Nouvelle Revue Historique de droit francais et etranger (1870-1885) (Paris 1888) Bulletin Bibliographique d'Historie economique et juridique publie sous la Direction de Ernest Perrot. 1922-1928. 1930-1934. Im Jahre 1855 wurde unter der Führung von Edouard-Rene Lefevure de LABOULAYE (1811-1883) die neue, nunmehr führende französische rechtshistorische Fachzeitschrift vorgestellt. Die drei Mitherausgeber waren de Roziere, zunächst Professor in Chartes, ab 1860 Inspecteur general des Archives, Dareste, Advokat am Cour de cassation und am Conseil d'Etat und schließlich Ginoulhiac, Professor für Rechtsgeschichte an der Universität Toulouse. Laboulaye trat 1849 die Nachfolge von Lerminier auf dem Lehrstuhl für vergleichende Gesetzgebung am College de France an. Laboulaye, der ein ungewöhnlich reichhaltiges und vielfältiges Oeuvre hinterlassen hat, war eigentlich Rechtshistoriker, ein besonders theoretisch orientierter. Für ihn erfüllte die Rechtsgeschichte auch einen politischen, ja religiösen Sinn. Das Studium der Rechtsgeschichte sollte die Brüderlichkeit im Sinne der revolutionären Fraternite fördern und ebengerade die Revolutionen durch rechtshistorische Einsicht und durch institutionelle Reformen vermeiden helfen. Viele seiner Schriften sind wissenschaftlich grundiert, aber oftmals persönlich, lebhaft und in elegantem Schreibstil verfasst. Wie kaum ein zweiter kannte Laboulaye Deutschland und die dort herrschenden politischen wie wissenschaftlichen Verhältnisse. Der internationale Austausch von Ideen, Institutionen und Sitten entsprach seiner liberalen Grundgesinnung. Zu Beginn seiner Lehrtätigkeit zu Paris, bis etwa Mitte des 19. Jahrhunderts, sah er im Denken von Savigny und seiner historischen Schule den Schlüssel für seine wissenschaftlichen und politischen Ambitionen. Das heutige römische Recht als ein national überwindendes Rechtssystem kam den Vorstellungen Laboulaye's sehr nahe. Schließlich sah er diese völkerverbindende Kraft in der Entstehung der USA. Danach galt seine ganze wissenschaftliche, politische wie schriftstellerische Leidenschaft den Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Der erste Band der Revue historique ist auch nicht zufällig "Frederic-Charles de Savigny" und der historischen Schule gewidmet: "De la Methode Historique en Jurisprudence et de son Avenir". Es folgt eine Vorstellung der europäischen Länder und ihres Rechts, ihrer Gesetzgebung, ihrer Rechtsgeschichte. Weder Zeit noch Raum bilden Grenzen, gerade in der scheinbaren Unordnung liegt das System. Die Vorstellung der unterschiedlichen Rechtsstrukturen, der verschiedenen Rechtshistorien, der europäischen Gesetzgebung bilden den gemeinsamen Konsens einer gemeinsamen Zukunft. Schon im ersten Band stellt Mitherausgeber Dareste das Verwaltungsrecht Frankreichs vor, esw folgen Erörterungen über die kritischen Ausgaben der Lex Wisigothorum bis hin zur Beschreibung des Rechts der Hindus, dazwischen Buchbesprechungen: "Bibliographie". Die Spannweite zeigt sich in der Darstellung der Situation des Geistigen Eigentums in Deutschland (in den einzelnen Ländern): Etude sur le droit de propriete litteraire en Allemagne bis hin zur Einstellung Molieres zu den Advokaten. Im zweiten Band folgt die rechthistorische Vorstellung des Strafrechts in Portugal, eine Abhandlung über Montesquieu und Machiavelli. Es folgen Aufsätze zu Deutschland, England, Römisches Recht etc. Die nachfolgenden Bände nehmen vermehrt Besprechungen wichtiger Werke aus ganz Europa auf, etwa über das "Deutsche Staatswörterbuch" von Bluntschli oder die "Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht" von Goldschmidt, the Common Law von Kent usw. Die dritte Reihe ab 1877 weist eine Erweiterung des Herausgeberkreises auf: die Direktion liegt in den Händen von Laboulaye, es bleiben Roziere und Dareste. Neu hinzugestossen sind Paul Gide, Rechtsprofessor in Paris, Jacques Flach, Advokat am Cour d'appel zu Paris und der große Romanist und Zivilrechtler Gustave Boissonade (1825-1910), der das französische Recht in Japan vorstellte und ihm dort großen Einfluss verschaffte. Die Bandbreite bleibt, die Struktur wird etwas deutlicher: I. Aufsätze II. Verschiedenes und Dokumente III. Bibligraphie und IV. Nekrologe. Trotz des deutsch-französischen Krieges bleibt die genaue Beobachtung der deutschen Rechtswissenschaft, eingerichtet ist eine Rubrik: "Revue des livres allemands". Einer der beiden Nekrologe ist Bethmann-Hollweg gewidmet. Die vierte Serie startet im Jahre 1922. Als neue Herausgeber werden neben P. Dareste,Tardif, Prou, Fournier, Haussoullier, Grand, Perrot aufgeführt, und der uns bekannteste G. F. Girard, dessen Pandektenlehrbuch auch ins Deutsche übersetzt worden ist. Mittlerweile sind 67 Jahre seit dem ersten Band vergangen, alle Gründungsmitglieder sind verstorben, als letzter arbeitete Dareste bis 1911 mit. Der Band beginnt schwungvoll optimistisch: Les Preliminaires de la Renaissance du Droit Romain, verfasst von Girard. Innerhalb seiner Darstellung der berühmten Grundlagen des Ius Romanum, etwa des Codex Florentinus, kommt Girard auch auf das Digestum Vetus Paris 1523 von Blaublomm zu sprechen (S. 25). Der Band ist unterteilt in vier Bereiche: I. Articles- II. Varietes - III. Comptes Rendus critiques 1. Sociologie, Droit oriental et Droit Romain. - 2. Histoire du droit francais. - 3. Histoire du droit etranger et international. IV. Chronique. Soweit das moderne Recht zu Wort kommt, ist die französische Ausrichtung vorherrschend. In den Buchbesprechungen wird dem internationalen Büchermarkt eine eigne Rubrik gewidmet, eine direktes Nebeneinander der unterschiedlichen Länder findet sich nicht mehr. Der Erste Weltkrieg wirft seine Schatten auch auf die Wissenschaftswelt, unter den besprochenen Büchern findet sich kein deutsches mehr, vertreten jedoch sind Ungarn, Serbien, Flandern, Portugal, Italien, Niederlanden und Belgien.

88 Jahrgänge in 82 Bänden. 8vo. Spätere Leinenbände.

[SW: 0-0-0-Kat-110]

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