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  • Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Vordiplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Offline-Marketing und Online-Marketing, Note: 1,3, Euro-Business-College Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Bis in die 70 er Jahre des 20. Jahrhunderts übernahmen die gesetzlichen Krankenkassen auf Zahnersatzleistungennoch 100 % der Kosten. Deshalb mussten die Patienten keinen Eigenanteil an ihrem gefertigtenZahnersatz leisten. Doch schon in den Folgejahren sank die Leistung der Krankenkassen auf 70 - 80%. Ab 1982 ging dieser Prozess der Krankenkassen weiter abwärts. Die Reaktion der Patienten folgtesofort, denn deren Eigenanteil wuchs im Laufe der Jahre von 20% auf dann 50 %. Erst als durch Propagandader Medien und Zeitungen im Jahre 1988 die Mitteilung publiziert wurde, dass der Eigenanteildes Zahnersatzes per Gesetz Anfang 1989 auf 50 % steigen sollte, löste dieses eine hohe Nachfragenach Zahnersatz aus. Die Umsätze und Gewinne bei den Zahnärzten und Dentallaboren stiegen gewissermaßenvon selbst, sodass in kaum einem anderen Gesundheitsbereich zu der Zeit mehr Geld verdientwurde als gerade hier. Auch die Jahre danach waren für Zahnmedizin und Zahntechnik gut, trotz deseigentlich hohen Eigenanteils des Patienten von 50%. Die Politik und die gesetzlichen Krankenkassendrosselten im Laufe der letzten 17 Jahre weiter stufenweise die Zuschüsse auf Zahnersatz. Trotz sinkenderUmsätze war die Bonität der meisten Labore in Deutschland stets ausgeglichen. Ruinöse Zeiten sindfaktisch erst seit der Einführung der neuen Gesundheitsreform vom 01.01.2005 (Festzuschusssystem)aufgetreten. Das Bundesministerium für Gesundheit sagt hierzu: ' (.) dass die Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgebotgenügen müssen. Das heißt, sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlichsein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten'. Im Vergleich zu den Vorjahrengibt es die 50 % tige Zuzahlung der Krankenkassen nur noch bei medizinischer Notwendigkeit und dem'einfachsten' Zahnersatz. Zuzahlungen auf Gold, Keramik und Edelmetallen sind von den Leistungender gesetzlichen Krankenkassen allgemein ausgeschlossen. Im Normalfall gewähren die gesetzlichenKrankenkassen heutzutage nur noch ca. 20 % Zuschuss auf Zahnersatz (inkl. Zahnarzthonorar). Dierestlichen 80 % sind vom Versicherten in Form des Eigenanteils selbst zu tragen. Die Folge aus dieserpolitisch verordneten Maßnahme ist ein gravierender Rückgang der Umsätze in deutschen Zahnarztpraxenund Dentallaboren. [.].