Reseña del editor:
Das historische Buch können zahlreiche Rechtschreibfehler, fehlende Texte, Bilder, oder einen Index. Käufer können eine kostenlose gescannte Kopie des Originals (ohne Tippfehler) durch den Verlag. Nicht dargestellt. 1877. Auszug: ... I. Die Commendation. 59 minder deutlich:... si aliquis de vobis talis est, cui suus (Karl's d. K.) senioratus non placet et illi simulat, ut ad alium seniorem melius quam ad illum acaptare possit, veniat ad illum et ipse tranquillo et pacifico animo donat illi commeatum. Nun ist es klar, dass man Jemandem seinen Lebensunterhalt in doppelter Weise gewähren kann, nämlich entweder durch Ueberlassung eines Capitalwerthes, von dessen Früchten sich der Empfänger selbst ernähren soll, oder durch regelmässige Einzelprästationen, also rationenweise, z. B. auch durch Gestattung der Theilnahme an den Mahlzeiten des Herrn. Sowohl die Ueberlassung eines Capitalwerthes wie die rationenweise erfolgende Befriedigung des Vassallen hat für beide Theile, für Geber und Empfänger ihre Vortheile und ihre Nachtheile. Die erstere befreit den Herrn zwar mit einem Male von jeder weiteren Prästation, aber sie raubt ihm auch zugleich das festeste Binde-und Herrschaftsmittel gegenüber dem Vassallen, welches in der dauernden, sich fortwährend fühlbar machenden ökonomischen Abhängigkeit desselben besteht; und umgekehrt erhält der Vassall durch Ueberlassung eines Capitalwerthes zwar eine grosse wirthschaftliche Selbständigkeit und Freiheit der Bewegung, aber sobald ihm einmal, wenn auch nur vorübergehend, die Möglichkeit der Fruchtziehung genommen ist, hat er keinen Anspruch mehr gegen den Herrn und ist also ohne Subsistenzmittel62). 62) Die häufig in den Capitularien wiederkehrende Verordnung, bei Misswachs die »Seinigen« zu ernähren und nicht betteln gehen zu lassen, bezieht sich zwar mitunter auch auf die freien Diener, Diese Unterscheidung is...
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